In einem neuen Raserprozess um den Tod zweier Menschen hat das Landgericht Landau in Rheinland-Pfalz den Angeklagten zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht verurteilte den zur Tatzeit 19-Jährigen nach dem Jugendstrafrecht wegen fahrlässiger Tötung, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Mann soll bei Aquaplaning mit stark überhöhter Geschwindigkeit ein gefährliches Überholmanöver gefahren und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht haben. Dabei starben zwei Mitfahrer, zwei weitere wurden schwer verletzt.
Der Angeklagte wurde im Dezember 2023 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil ein Jahr später teilweise auf. In dem neuen Prozess ging es letztlich um die Abgrenzung zwischen grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte ein sogenanntes Alleinrennen gefahren war, wobei er eine höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollte. Dabei sei er grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefahren und habe mit bedingtem Vorsatz gehandelt, hieß es weiter.
Mit Blick auf die fahrlässige Tötung zweier Mitfahrer und die schwere Körperverletzung eines weiteren Opfers habe er grob fahrlässig gehandelt. Wegen der langen Verfahrensdauer wurden dem Angeklagten fünf Monate Freiheitsstrafe als vollstreckt angerechnet.
Brennpunkte
Tödlicher Raserunfall: Drei Jahre Haft in neuem Prozess gegen 26-Jährigen in Landau
- AFP - 24. November 2025, 17:04 Uhr
In einem neuen Raserprozess um den Tod zweier Menschen hat das Landgericht Landau den Angeklagten zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht verurteilte den zur Tatzeit 19-Jährigen nach dem Jugendstrafrecht wegen fahrlässiger Tötung.
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