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Trump-Regierung weicht Artenschutzgesetz noch weiter auf

  • AFP - 18. Juli 2026, 02:38 Uhr
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Grizzlybär
Bild: AFP

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat den Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten noch weiter aufgeweicht. Eine Woche nach einer Entschärfung des Artenschutzgesetzes verkündete Washington, dass zwei weitere Vorschriften gelockert werden.

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat den Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten noch weiter aufgeweicht. Eine Woche nach einer Entschärfung des Artenschutzgesetzes verkündete Washington am Freitag, dass zwei weitere Vorschriften gelockert werden sollen. Unter anderem sollten bei der Entscheidung über geschützten Lebensraum für bestimmte Arten künftig wirtschaftliche Fragen und Überlegungen der nationalen Sicherheit mehr Bedeutung bekommen.

Außerdem solle die Regel abgeschafft werden, dass die Bestimmungen des Artenschutzgesetzes automatisch für jegliche Arten gelten, die als "gefährdet" eingestuft sind, erklärte Innenminister Doug Burgum. Das Artenschutzgesetz sei viel zu lange "als Waffe eingesetzt worden, um fast jedes Projekt in Amerika zu blockieren - was die Kosten für Familien in die Höhe treibt, unsere Wettbewerbsfähigkeit schwächt und unsere nationale Sicherheit untergräbt", führte er zur Begründung für die weitere Aufweichung an.

Naturschutzverbände reagierten empört und erklärten, die nun verkündeten Änderungen würden sich für gefährdete Pflanzen und Tiere als katastrophal erweisen. "Dies ist schlicht eine Katastrophe für gefährdete Arten im ganzen Land", sagte Noah Greenwald vom Center for Biological Diversity der Nachrichtenagentur AFP. Die Entscheidung sei ein weiteres Beispiel dafür, wie die Trump-Regierung "vor der Industrie kuscht und den Schutz unserer Luft, unseres Wassers, unserer Tierwelt und unseres Klimas untergräbt".

Konkret geht es um den sogenannten Endangered Species Act (ESA) aus dem Jahr 1973, der den Schutz bedrohter und gefährdeter Arten regelt. Bereits vor einer Woche hatte die US-Regierung eine deutliche Aufweichung des Gesetzes beschlossen. Dabei ging es um eine neue juristische Definition des Begriffs der "Schädigung" von Tieren und Pflanzen und ihren Lebensräumen, wodurch die Schutzvorschriften weniger strikt wurden. 

Naturschützer zogen gegen diese Entscheidung umgehend vor Gericht. Dessen ungeachtet beschloss die Regierung nun eine weitere Aufweichung des Artenschutzes.

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