Bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt darf die Staatsanwaltschaft Magdeburg Beweismittel auswerten, die sie bei einer Durchsuchung bei der Fraktion beschlagnahmte. Das entschied das Landgericht Magdeburg nach Angaben vom Freitag. Eine Beschwerde der CDU-Landtagsfraktion hatte damit keinen Erfolg.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue. Es besteht der Verdacht, dass ab April 2020 womöglich unberechtigte Funktionszulagen an Fraktionsmitarbeiter ausgezahlt wurden. Das Amtsgericht ordnete im Mai 2025 eine Durchsuchung bei der CDU-Fraktion im Landtag an.
Im Januar 2026 entschied das Landgericht, dass dies rechtswidrig war. Trotzdem dürfen die Beweise ausgewertet werden. Das ergab eine Abwägung der verschiedenen Interessen, wie das Landgericht nun mitteilte. Auch die Fraktionsräume von SPD und AfD waren 2025 durchsucht worden.
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Untreueverdacht bei CDU in Sachsen-Anhalt: Potenzielle Beweise werden ausgewertet
- AFP - 17. Juli 2026, 12:55 Uhr
Bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt darf die Staatsanwaltschaft Magdeburg Beweismittel auswerten, die sie bei einer Durchsuchung bei der Fraktion beschlagnahmte.
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