Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Mittwoch (14.00 Uhr) über das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft. Das Bundesinnenministerium verbot sie im Jahr 2023 als Verein, weil sie sich gegen Verfassung und Völkerverständigung richte. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine zentrale Schnittstelle innerhalb der Neonaziszene. (Az. 6 A 18.23)
Sie wehrt sich gegen das Verbot und macht geltend, dass sie eine Weltanschauungsgemeinschaft sei. Darum könne sie nicht als Verein verboten werden. Das Gericht verhandelte im Januar zum ersten Mal und - nach neuen Erkenntnissen aus Ermittlungen im Umfeld der Gruppe - ein zweites Mal am Montag. Nun soll das Urteil fallen.
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Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von Neonazisekte
- AFP - 29. April 2026, 04:03 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft. Das Bundesinnenministerium verbot sie im Jahr 2023 als Verein, weil sie sich gegen Verfassung und Völkerverständigung richte.
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