Das spanische Amnestiegesetz für katalanische Unabhängigkeitsbefürworter ist mit dem EU-Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sieht laut Urteilen vom Donnerstag keinen Verstoß gegen EU-Richtlinien. Die 2024 beschlossene Amnestie kam katalanischen Aktivisten zugute, die nach dem gescheiterten Abspaltungsversuch der reichen Region im Nordosten Spaniens im Jahr 2017 von der spanischen Justiz verfolgt wurden. (Az. C-523/24 und C-666/24)
Richterinnen und Richter entschieden jeweils im Einzelfall. Das spanische Verfassungsgericht erklärte das Gesetz im vergangenen Jahr für größtenteils verfassungsgemäß. Der spanische Rechnungshof und der nationale Gerichtshof zweifelten an einigen der Regelungen und legten sie dem EuGH vor. Dieser sah aber nun keine Probleme.
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Spaniens Amnestiegesetz für katalanische Aktivisten ist mit EU-Recht vereinbar
- AFP - 16. Juli 2026, 11:01 Uhr
Das spanische Amnestiegesetz für katalanische Unabhängigkeitsbefürworter ist mit dem EU-Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof sieht laut Urteilen keinen Verstoß gegen EU-Richtlinien.
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