Politik

Juristisches Gutachten: Abschiebezentren außerhalb von EU können legal sein

  • AFP - 23. April 2026, 15:49 Uhr
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Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni
Bild: AFP

Die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien sind einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof zufolge mit dem Europarecht vereinbar - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Urteil war das noch nicht.

Die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien sind einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge mit dem Europarecht vereinbar - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So müssten die Migranten weiter juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung bekommen sowie Kontakt mit ihrer Familie und den relevanten Behörden halten können, erklärte der zuständige Generalanwalt Nicholas Emiliou am Donnerstag in Luxemburg. (Az. C-414/25)

Ein Urteil war das noch nicht. Die europäischen Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft an den Gutachten. Das umstrittene Migrationsabkommen zwischen Italien und Albanien vom November 2023 sieht vor, dass Italien auf albanischem Staatsgebiet Rückführungs- und Haftzentren betreiben darf. Abgelehnte Asylbewerber sollen dort inhaftiert werden.

Im Fall, der dem EuGH vorliegt, wurden zwei abzuschiebende Migranten aus Tunesien und Algerien zunächst in Italien in Haft genommen und dann in eines dieser Zentren gebracht. Der italienische Kassationsgerichtshof zweifelte daran, dass das rechtens ist. Er legte dem EuGH die Frage vor.

Der Generalanwalt war nun der Auffassung, dass die Abschiebezentren in Albanien zulässig sind, solange die Rechte der Migranten gewahrt werden. Er betonte, dass vor allem Minderjährige und besonders schutzbedürftige Menschen Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung haben müssten.

Wenn ein Gericht entscheide, dass die Haft rechtswidrig sei, müssten die Betroffenen schnell nach Italien zurückgebracht und freigelassen werden. Wann der EuGH in dem Fall abschließend entscheidet, ist noch nicht bekannt.

Über die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich Asyl und Abschiebung wird auch im Rest der EU immer wieder diskutiert. Ende März stimmte das EU-Parlament für Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU, sogenannte Return Hubs.

Dorthin sollen Asylbewerber gebracht werden, die aus der EU ausreisen müssen, aber nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte bereits an, bis Ende des Jahres Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Errichtung solcher Zentren treffen zu wollen.

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