Politik

Neuer Rundfunkstaatsvertrag nach Zustimmung Brandenburgs beschlossen

  • AFP - 19. November 2025, 16:58 Uhr
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Kameras in Fernsehstudio
Bild: AFP

Der Brandenburger Landtag hat trotz der Ablehnung des mit der SPD regierenden BSW als letztes Landesparlament dem neuen Rundfunkstaatsvertrag zugestimmt. Damit kann die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum 1. Dezember in Kraft treten.

Der Brandenburger Landtag hat am Mittwoch trotz der Ablehnung des mit der SPD regierenden BSW als letztes Landesparlament dem neuen Rundfunkstaatsvertrag zugestimmt. Damit kann die grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum 1. Dezember in Kraft treten. Die Mehrheit kam in Potsdam durch die Stimmen der oppositionellen CDU zustande. 45 Abgeordnete stimmten mit ja, 39 mit nein.

Wegen der Ankündigung des BSW, nicht für die Reform zu stimmen, obwohl es Teil der Regierungskoalition von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ist, war die Abstimmung mit Spannung erwartet worden. Das Brandenburger BSW befürchtete entsprechend der Linie der Bundespartei eine "Zensur durch die Hintertür" und forderte stattdessen eine weiterreichende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Debatte im Vorfeld der Abstimmung führte nicht nur zu einer enormen Belastung der SPD/BSW-Koalition, sie sorgte auch für erhebliche Konflikte innerhalb der BSW-Fraktion. BSW-Finanzminister Robert Crumbach sprach sich im Gegensatz zur BSW-Fraktionsführung für eine Zustimmung aus. Aus Protest gegen die Haltung der Fraktionsführung traten zudem vier Mitglieder aus dem BSW aus, verblieben aber in der Fraktion.

Den Staatsvertrag hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer bereits vor gut einem Jahr beschlossen. Damit dieser in Kraft treten kann, war die Zustimmung aller 16 Landesparlamente nötig. Der Reformstaatsvertrag beinhaltet eine grundlegende Reform des aus ARD, ZDF und Deutschlandradio bestehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

So soll die Zahl der öffentlich-rechtlichen Hörfunkstationen von 70 auf 53 gesenkt werden. Außerdem sollen die Spartenfernsehsender zusammengeführt werden. Im Bereich Information, Bildung und Dokumentation sind nur noch zwei Angebote geplant, im Bereich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene drei. Die Entscheidung, welche Sender zusammengeführt werden, ist Entscheidung der Intendanten. Der Kinderkanal Kika soll aber auf jeden Fall erhalten bleiben.

Das Kulturprogramm 3Sat könnte in eine vom europäischen Kulturkanal Arte noch zu entwickelnde europäische Kulturplattform integriert werden. Erhebliche Einschnitte beschlossen die Länderchefs bei den Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Sender für Sportrechte. In Zukunft dürfen ARD und ZDF maximal fünf Prozent ihres Budgets für Olympische Spiele, Fußballübertragungen oder andere Sportrechte verwenden.

Bei den digitalen Angeboten sollen die öffentlich-rechtlichen Sender nicht nur eine gemeinsame Plattform bilden, sondern auch mit den privaten Medien enger kooperieren dürfen. Mit dieser Möglichkeit wollen die Länderchefs erreichen, dass die deutschen Angebote konkurrenzfähiger zu den Streamingdiensten von Plattformen aus den USA und China werden. Private Plattformen wie Joyn oder RTLplus sollen dann auch öffentlich-rechtliche Medienangebote ausstrahlen dürfen.

Auch beim Thema Presseähnlichkeit, wo es juristischen Streit mit den Zeitungsverlegern gibt, beschlossen die Ministerpräsidenten Änderungen und Einschränkungen des Angebots. Über eine Positivliste soll festgelegt werden, welche Angebote die Sender künftig online noch machen dürfen.

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