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Gruppe suchte gezielt nach archäologischen Schätzen: Großangelegte Razzia

  • AFP - 23. April 2026, 15:38 Uhr
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Ausgrabungen in Berlin
Bild: AFP

Mit einer großangelegten Razzia sind die Behörden in Baden-Württemberg gegen sogenannte Raubgräber vorgegangen. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, gezielt Fundorte aufgesucht und dort illegal wertvolle Kulturgüter ausgegraben zu haben.

Mit einer großangelegten Razzia sind die Behörden in Baden-Württemberg am Mittwoch gegen sogenannte Raubgräber vorgegangen. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, gezielt archäologisch bedeutsame Fundorte aufgesucht und dort illegal wertvolle Kulturgüter ausgegraben zu haben, wie das Landeskriminalamt (LKA) am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Anschließend sollen sie diese gewinnbringend verkauft haben.

Den Ermittlern zufolge nutzten die Raubgräber dafür Metalldetektoren und nahmen teils sogar Unterwassererkundungen vor. Sie sollen arbeitsteilig und in wechselnden Gruppierungen agiert haben, um die Kunstschätze zu beschaffen und zu verkaufen. Auf die Spur der Gruppe kamen die Ermittler nach eigenen Angaben, weil bei zwei Tatverdächtigen im Juni 2025 eine Vielzahl archäologischer Objekte gefunden wurden.

Bei der Razzia am Mittwoch wurden ebenfalls zahlreiche archäologische Gegenstände beschlagnahmt. In einem Gebäude fanden die Ermittler zudem historische Schusswaffen. Durchsucht wurden insgesamt 19 Wohn- und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz sowie im österreichischen Bundesland Niederösterreich.

Neben dem materiellen Verlust entstehe durch Raubgrabungen oft auch ein irreversibler Erkenntnisverlust, erklärten die Ermittler. Archäologische Fundstücke entfalteten ihren wissenschaftlichen Wert oft erst durch den sogenannten Fundkontext, also im Zusammenhang mit ihrer Lage, der Schichtung und der Umgebung.

"Illegale Sondengänge und Raubgrabungen sind keine harmlose Freizeitbeschäftigung", erklärte LKA-Sprecherin Lisa Schröder. Wer gezielt nach archäologischen Objekten suche und diese an sich nehme oder veräußere, begehe eine Straftat. Auch das Argument, Kulturgüter würden dadurch gerettet, greife nicht. Viele Fundstellen seien der Wissenschaft bekannt und würden bewusst nicht ausgegraben, um sie für zukünftige Forschungsmethoden zu erhalten.

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