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Bundestag lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab

  • AFP - 16. April 2026, 16:59 Uhr
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U-Bahn in Berlin
Bild: AFP

Der Bundestag hat Gesetzentwürfe der Grünen und der Linkspartei abgelehnt, Schwarzfahren nicht mehr als Straftat zu verfolgen. Die SPD bekundete zwar erneut grundsätzliche Unterstützung, stimmte aber dann mit Union und AfD gegen die Pläne.

Grüne und Linkspartei sind im Bundestag mit dem Vorstoß gescheitert, Schwarzfahren nicht mehr als Straftat zu verfolgen. Die Regierungsfraktionen Union und SPD sowie die AfD lehnten am Donnerstag in zweiter Lesung zwei entsprechende Gesetzesentwürfe ab. Die SPD bekundete allerdings in der Debatte erneut ihre grundsätzliche Unterstützung für eine Entkriminalisierung und stimmte offenbar lediglich aus Koalitionsdisziplin gegen das Vorhaben.

Der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg kritisierte, dass durch den Straftatbestand auch Menschen im Gefängnis landeten, wenn sie verhängte Geldstrafen wegen Schwarzfahrens nicht bezahlten könnten. Und auch als bloße Ordnungswidrigkeit werde Schwarzfahren nicht sanktionslos bleiben, denn Bußgelder werde es dann weiter geben. Dabei seien etwa 60 Euro "kein Pappenstiel".

"Wer zu wenig Geld für Fahrkarten hat, ist alles andere als kriminell", sagte der Linken-Abgeordnete Luke Hoß und fügte insbesondere an die SPD gerichtet hinzu: "Sorgen Sie dafür, dass Menschen nicht mehr im Knast landen, weil sie kein Geld haben."

Tatsächlich äußerte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge klare Unterstützung für die Entkriminalisierung. "Die Kriminalisierung des Schwarzfahrens trifft überproportional Menschen in Armut", sagte sie. "Sie führt zu Gefängnisaufenthalten wegen Bagatellschäden."

Ähnlich hatte sich vergangene Woche auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) geäußert. Sie argumentierte zudem mit der Überlastung der Justiz, zu der Verfahren wegen Schwarzfahrens beitrügen.

Die Union stellte sich in der Bundestagsdebatte aber klar gegen eine Entkriminalisierung. "Dann werden sich alle, die sich rechtstreu verhalten und das Geld für einen Fahrschein ausgeben, als die Dummen fühlen", sagte der CDU-Abgeordnete Alex Müller. "Und nicht wenige werden sich den Rechtsbrechern anschließen, wenn der Rechtsbruch keine strafrechtlichen Konsequenzen hat."

Ähnlich argumentierte der AfD-Abgeordnete Tobias Peterka und fragte, was nach der Entkriminalisierung des Schwarzfahrens als nächstes aus dem Strafrecht genommen werden solle. "Ich sehe hier schon den Ladendiebstahl wackeln."

Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches eine Straftat. Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2024 mehr als 93.000 Fälle, in denen die Polizei wegen "Beförderungserschleichung" tätig wurde. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 wegen des Erschleichens von Leistungen 21.881 Menschen zu Geldstrafen verurteilt. Schwarzfahrer werden allerdings in dieser Statistik nicht gesondert ausgewiesen.

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