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AfD-Abgeordneter soll nach Höcke-Kritik diszipliniert werden

  • dts - 17. Dezember 2025, 14:42 Uhr
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Rüdiger Lucassen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Fraktionsspitze der AfD-Bundestagsfraktion will den Abgeordneten Rüdiger Lucassen für öffentliche Kritik an Björn Höcke disziplinieren. Der Vorstand um Alice Weidel und Tino Chrupalla habe in einer Sitzung am Montag die Einleitung eines Ordnungsverfahrens gegen Lucassen beschlossen, berichtet die "Welt".

Der Verteidigungspolitiker war Anfang Dezember in einer Bundestagsrede zur Wehrpflicht auf Höcke zu sprechen gekommen. "Der Thüringer Landesvorsitzende meiner eigenen Partei hielt am Mittwoch eine Rede", sagte er. "In dieser Rede kommt er zu dem Schluss, dass Deutschland es nicht mehr wert sei, dafür zu kämpfen. Was hätten wohl die Männer und Frauen der Befreiungskriege dazu gesagt? Sie wären diesem Befund niemals gefolgt."

Laut der Geschäftsordnung der AfD-Bundestagsfraktion, aus der die Zeitung zitiert, können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, "wenn ein Mitglied die Fraktion durch ein Tun oder Unterlassen geschädigt hat". Eine "Schädigung der Fraktion" liege vor, wenn ein Fraktionsmitglied "gegen fraktionsinterne Normen oder Beschlüsse der Fraktionsorgane in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verstößt".

Der Vorstand sieht für Lucassen eine Rüge vor, die mildeste Ordnungsmaßnahme. Grundsätzlich möglich sind auch Ordnungsgelder, Auftritts- und Redeverbote, Ämtersperren oder gar der Ausschluss aus der Fraktion. Der "Verdacht einer Fraktionsschädigung" beziehe sich nicht auf den Inhalt von Lucassens Position, sondern aus dem Umstand, dass der Abgeordnete "eine aktuell intensiv geführte innerfraktionelle Debatte in einer Plenarrede zur öffentlichen Kritik der auch innerfraktionell vertretenen Gegenposition gemacht und damit absehbar erhebliche negative Presse ausgelöst" habe, heißt es in einem entsprechenden Schreiben im Auftrag des Vorstands.

Lucassen wird nun bis Freitag die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Vorstand entscheidet dann im Januar offiziell, ob und in welcher Form eine Ordnungsmaßnahme verhängt wird.

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