Gesundheit

Frankreich: Lebenslange Haft für mutmaßlichen Patientenvergifter gefordert

  • AFP - 12. Dezember 2025, 18:14 Uhr
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Angeklagter Narkosearzt
Bild: AFP

Im Prozess um 30 vergiftete Patienten in Frankreich hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den angeklagten ehemaligen Narkose-Arzt gefordert. Frédéric Péchier habe 'heimtückisch gehandelt' und zwölf Menschen getötet, sagte die Staatsanwältin.

Im Prozess um 30 vergiftete Patienten in Frankreich hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den angeklagten ehemaligen Narkose-Arzt gefordert. Frédéric Péchier habe "heimtückisch gehandelt" und zwölf Menschen "kaltblütig" getötet, sagte die Staatsanwältin Christine de Curraize am Freitag in Doubs. Zudem habe er in Kauf genommen, dass 18 weitere Menschen sterben könnten. Die ihm vorgeworfenen Straftaten bezeichnete sie als "hochgradig pervers".

Die Staatsanwaltschaft forderte zudem, dass der Ex-Arzt frühestens nach 22 Jahren eine Hafterleichterung beantragen könne. Péchier habe seine Verbrechen auf doppelte Weise begangen: Zum einen habe er Patienten getötet, zum anderen habe er psychische Schäden bei seinen Kollegen angerichtet, betonte die Staatsanwältin. 

Der 53-Jährige steht im Verdacht, zwischen 2008 und 2017 in zwei Kliniken in der ostfranzösischen Stadt Besançon 30 Patienten im Alter zwischen 4 und 89 Jahren vergiftet zu haben. Péchier beteuerte während des Prozesses immer wieder seine Unschuld. Während des Plädoyers der Staatsanwaltschaft zeigte er sich ungerührt. 

Nach Darstellung der Anklage setzte Péchier vor Operationen Infusionen schädliche Substanzen zu, die bei den Patienten einen Herzstillstand auslösten. Auf diese Weise habe er Kollegen schaden wollen, mit denen er im Konflikt lag. 

Sein Ziel sei es gewesen, sich an den Niederlagen der anderen Ärzte zu weiden, sagte die Staatsanwältin. Häufig habe er im letzten Moment selber eingegriffen und Patienten gerettet, um sein Image als Koryphäe zu stärken. 

Péchier hatte während des Prozesses eingeräumt, dass die Vorfälle einem Vergifter zuzuschreiben seien. Er wies jedoch zurück, dass die Verantwortung bei ihm liege. Mit einem Urteil wird am 19. Dezember gerechnet. 

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