Kommt es zu einem Unfall zwischen einem regelkonform nach links abbiegenden Traktor und einem trotz Verbots überholenden Pkw trägt der Pkw-Fahrer nicht die Alleinschuld. Zumindest dann nicht, wenn der Traktorfahrer gegen die doppelte Rückschaupflicht verstoßen hat, so das Oberlandesgericht Zweibrücken (1 U 116/23 vom 24.04.2024).
Im konkreten Fall hatte ein Pkw-Fahrer einen Traktor, der den Blinker zum Linksabbiegen gesetzt hatte, trotz Überholverbots überholt. Es kam zu einer Kollision, wodurch der Traktorfahrer nicht unerheblich verletzt wurde. Das Landgericht Zweibrücken hat die Verantwortlichkeit für den Unfall allein beim überholenden Pkw-Fahrer gesehen. Dieser legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht sprach dem Traktorfahrer eine Mitschuld von 25 Prozent zu, da er gegen die ihn treffende doppelte Rückschaupflicht verstoßen habe. ,,Ein Linksabbieger müsse sich vor dem Einordnen und nochmals unmittelbar vor dem Abbiegen vergewissern, dass das beabsichtigte Abbiegen gefahrlos möglich sei", zitiert das Portal RA-online aus dem Urteil. ,,Die mehrfachen und nicht unerheblichen Verstöße gegen Regeln des Straßenverkehrsrechts rechtfertige die überwiegende Haftung des Pkw-Fahrers", so die Richter weiter. Eine Alleinhaftung des Pkw-Fahrers verneinen die Richter in diesem Falle, da eine solche nur dann in Betracht kommt, wenn sich Überholen als grob verkehrswidrig und rücksichtslos darstellt. Davon sei für diesen Streitfall nicht auszugehen gewesen.
Motor
Recht: Unfall zwischen überholendem Pkw und abbiegenden Traktor - Schulterblick entscheidend
- Elfriede Munsch/SP-X - 30. Juli 2024, 11:32 Uhr

Wer nach links abbiegt, muss nicht nur den Blinker setzen. Â
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