Nach der Tötung seines Stiefvaters hat das Landgericht im hessischen Kassel für einen 33-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann wurde mit Urteil vom Montag als schuldunfähig eingestuft, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte.
Die zuständige Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der 33-Jährige aus dem Werra-Meißner-Kreis im Juli in einen Streit mit seinem Stiefvater geraten war. Im Verlauf der Auseinandersetzung trat und schlug er das Opfer zunächst. Schließlich stach er mit einem Küchenmesser mehrfach auf seinen Stiefvater ein. Dieser erlag seinen Verletzungen noch am Tatort.
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Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie nach Totschlag an Stiefvater in Hessen
- AFP - 21. April 2026, 10:25 Uhr
Nach der Tötung seines Stiefvaters hat das Landgericht im hessischen Kassel für einen 33-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann wurde laut einem als schuldunfähig eingestuft.
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