Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) - Die Ausgestaltung des inzwischen abgeschafften bayerischen Familiengeldes ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Die Regelung im Freistaat sah vor, dass Eltern, deren Kinder in bestimmten Mitgliedstaaten leben, weniger Familiengeld erhielten als solche, deren Kinder in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten wohnen. Das Familiengeld betrug grundsätzlich 250 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind. Für Kinder, die in anderen Ländern leben, wurden jedoch teilweise deutlich niedrigere Beträge bezahlt. Die Europäische Kommission hatte in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Unionsvorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme gesehen und eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland eingereicht.
Der Gerichtshof stellte fest, dass die Gewährung oder Höhe von Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kindes abhängig gemacht werden darf. Diese Praxis stelle eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, da sie insbesondere Wanderarbeitnehmer betreffe, deren Kinder eher in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Die unterschiedliche Behandlung könne nicht mit dem Ziel gerechtfertigt werden, die Gleichbehandlung der Bezugsberechtigten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Brennpunkte
EuGH: Bayerisches Familiengeld verstößt gegen EU-Recht
- dts - 16. April 2026, 11:35 Uhr
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