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15-Jährige wegen Handy ermordet: Lebenslange Haft für Erzieherin in Niedersachsen

  • AFP - 5. Mai 2026, 15:35 Uhr
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Darstellung der Justitia
Bild: AFP

Wegen der Ermordung einer 15-Jährigen ist eine Erzieherin in Niedersachsen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Laut Gericht wollte die 24-Jährige an das Handy der Jugendlichen gelangen.

Wegen der Ermordung einer 15-Jährigen aus niedrigen Beweggründen ist eine Erzieherin in Niedersachsen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Göttingen sah es nach Angaben einer Sprecherin am Dienstag als erwiesen an, dass die 24-Jährige ihr Opfer betäubt und mit einem Messer getötet hatte, um an dessen Handy zu gelangen. Die Tat ereignete sich im Juni 2025 in einem Auto in einem Waldstück im Landkreis Göttingen.

Nach Feststellungen des Gerichts wollte die Angeklagte das Mobiltelefon der Getöteten zum Versenden von Nachrichten nutzen, um sich aus einer misslichen beruflichen und privaten Lage zu befreien. Demnach hatte die Beschuldigte in der Vergangenheit eine Kollegin in E-Mails verunglimpft, wurde aber als Urheberin enttarnt. Beruflich hatte sie Nachteile, zudem trennte sich ihr damaliger Lebensgefährte unter anderem deshalb von ihr.

Laut Gericht schmiedete die Angeklagte daraufhin den Plan, vom Telefon der später Getöteten Nachrichten zu senden, die diese als Verfasserin der E-Mails identifizieren und den gesamten Fall in einem anderen Licht erscheinen lassen sollten. Daher vereinbarte sie mit der Jugendlichen ein persönliches Treffen und fuhr mit ihr in einem Auto in einen Wald.

Am Tatort gab sie der 15-Jährigen laut Anklage ein mit Augentropfen versetztes Getränk, das diese betäubte. Nachdem sie das Handy benutzt hatte, tötete die Beschuldigte das Opfer mit einem Messer. Dabei setzte sie unter anderem Schnitte, um das Geschehen als Suizid erscheinen zu lassen. Die Jugendliche verblutete aufgrund der schweren Verletzungen.

Der Anklage zufolge kannte die Beschuldigte das spätere Opfer aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Nach Gerichtsangaben arbeitete die Angeklagte als Praktikantin in einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendliche, die vom Jugendamt aus ihren Familien herausgenommen werden.

Neben dem Mordmerkmal der niederen Beweggründe sah das Landgericht der Sprecherin zufolge auch das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Rechtsmittel dagegen noch möglich.

Medienberichten zufolge legte die Angeklagte in dem Verfahren ein Teilgeständnis ab. Sie räumte in einer von der Verteidigung verlesenen Erklärung ein, für den Tod der 15-Jährigen verantwortlich zu sein, bestritt zugleich allerdings Tötungsabsichten. Ihrer Darstellung nach soll es in dem Wald zu einem Streit gekommen sein, der anschließend eskalierte.

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