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Umstrittene Geschlechtsänderung: Kommissarin vorerst von Beförderung ausgeschlossen

  • AFP - 5. Mai 2026, 15:31 Uhr
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Berliner Ampelfiguren
Bild: AFP

Eine Polizeikommissarin in Nordrhein-Westfalen darf nach mutmaßlich taktischer Änderung ihres Geschlechtseintrags vorerst von Beförderungen ausgeschlossen werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Eine Polizeikommissarin in Nordrhein-Westfalen darf nach einer umstrittenen Geschlechtsänderung vorerst von Beförderungen ausgeschlossen werden. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte dies im Eilverfahren, wie das Gericht in Münster am Dienstag mitteilte. Grund sei ein laufendes Disziplinarverfahren gegen die Beamtin. Es bestehe der Verdacht, dass die Kommissarin ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern ließ, um mithilfe der Frauenförderung schneller befördert zu werden.

Der Beamtin wurden mehrere, von ihr nicht bestrittene Äußerungen gegenüber Kollegen vorgeworfen. Laut früheren Angaben des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts kündigte sie nach einem Bericht über eine beförderte Polizeibeamtin mit geändertem Geschlechtseintrag an: "Das mache ich auch." 

Später soll sie gesagt haben, im nächsten Jahr sei sie "wieder ein Mann". Gegenüber einem weiteren Kollegen habe sie angegeben, bei ihrer geplanten Trauung im kommenden Jahr nicht mit dem weiblichen Geschlechtseintrag heiraten zu wollen.

Das Polizeipräsidium Düsseldorf berücksichtigte die Beamtin deshalb bei Beförderungen in den Monaten November und Dezember 2025 sowie Januar 2026 nicht. Dagegen wehrte sie sich vor dem Verwaltungsgericht, scheiterte dort jedoch mit mehreren Eilanträgen.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Beschlüsse nun vorerst. Zur Begründung hieß es, der Dienstherr dürfe Beamte während eines laufenden Disziplinarverfahrens von Beförderungen ausschließen. Voraussetzung seien Zweifel an deren Eignung, die hier vorlägen.

Solche Zweifel ergäben sich aus den Äußerungen der Beamtin selbst. Diese könnten sowohl auf falsche Angaben zum Geschlechtseintrag als auch auf eine Störung des Betriebsfriedens hindeuten. Die Darstellung der Beamtin, ihre Äußerungen seien "scherzhaft gemeint" gewesen, entkräftete den Verdacht nach Ansicht des Gerichts nicht. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

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