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Brandenburgerin verweigerte Ehemann ärztliche Behandlung: fast vier Jahre Haft

  • AFP - 3. Februar 2026, 14:37 Uhr
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Justitiabrunnen in Frankfurt
Bild: AFP

Weil sie für ihren kranken und abgemagerten Ehemann keinen Arzt rief, ist eine Brandenburgerin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sprach die 68-Jährige des Totschlags schuldig.

Weil sie für ihren kranken und abgemagerten Ehemann keinen Arzt rief, ist eine Frau aus Brandenburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sprach die 68-Jährige am Dienstag unter anderem des Totschlags schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. 

Laut Anklage lebten die Angeklagte und ihr Mann in einer Wohnung im brandenburgischen Prenzlau. Im Oktober 2023 führte die 68-Jährige ihren Ehemann über zwei Wochen keiner ärztlichen Behandlung zu, obwohl er lebensbedrohlich erkrankt war. Laut Staatsanwaltschaft befand sich der Mann seit Wochen in einem "reduzierten Ernährungsstand" und einem desolaten Pflegezustand. Mitte Oktober starb der Mann schließlich in der Wohnung. 

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