Wirtschaft

Koalition einigt sich auf Investitionspflicht für Streamingdienste und Sender

  • AFP - 5. Februar 2026, 13:23 Uhr
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Kulisse im Studio Babelsberg in Berlin
Bild: AFP

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Einführung einer verpflichtenden Investitionsabgabe für Streamingdienste und TV-Sender geeinigt. Die gesetzlich festgeschriebene Quote solle acht Prozent des jährlichen Umsatzes betragen.

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Einführung einer verpflichtenden Investitionsabgabe für Streamingdienste und TV-Sender geeinigt. Die gesetzlich festgeschriebene Quote solle acht Prozent des jährlichen Umsatzes betragen, teilte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) am Donnerstag mit. Dies ist demnach verknüpft mit Vorgaben etwa bei der Produktion von Filmen oder Serien auf Deutsch oder bei der Rechteteilung mit unabhängigen Produzenten.

Nur wenn Anbieter mindestens zwölf Prozent investierten, würden sie diesen Vorgaben nicht mehr unterliegen. Sie könnten sich dann etwa entscheiden, zwar in Deutschland Filme zu produzieren, aber nicht unbedingt auf Deutsch, sondern zum Beispiel auf Englisch.

Der von Regierung und den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vereinbarte "Investitionspakt für den Filmstandort Deutschland" sieht zudem einen "Filmbooster des Bundes" vor, wie Weimers Dienststelle weiter erklärte. Dabei würden die Mittel für die wirtschaftliche Filmförderung "verlässlich und überjährig auf 250 Millionen Euro pro Jahr" erhöht. Dies sei nahezu eine Verdoppelung gegenüber dem bisherigen Niveau. 

"Diese Einigung hilft dem Standort Deutschland", erklärte Weimer. Die Regierung sichere damit "Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft, ohne in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen". Weimer hatte sich in der Vergangenheit für eine rein freiwillige Regelung bei Investitionen stark gemacht. Insbesondere die SPD pochte aber auf eine verpflichtende Quote. 

Diese soll nun dem Vernehmen nach nicht nur für Streamingdienste insbesondere von US-Anbietern wie Netflix gelten, sondern auch für deutsche TV-Sender einschließlich der öffentlich-rechtlichen Anbieter. Ein entsprechendes Gesetz soll möglichst noch vor Ostern im Kabinett beschlossen werden.

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