Einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge dürfen EU-Staaten eine Impfpflicht für ihre Soldaten einführen - auch wenn das deren persönlicher Ansicht widerspricht. Das sei keine Diskriminierung, argumentierte die zuständige Generalanwältin Tamara Capeta in ihren am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. (AZ. C-522/24)
Geklagt hatte ein Bediensteter des italienischen Verteidigungsministeriums und Mitglied des Militärs. In Italien wurde während der Coronapandemie eine Impfpflicht für Militärangehörige gegen Covid-19 eingeführt, später aber wieder aufgehoben. Wer sich nicht impfen ließ, wurde vorübergehend ohne Bezahlung freigestellt.
Der Kläger hielt die Impfung für wirkungslos und unsicher. Außerdem war er mit der Regierungspolitik unzufrieden, er wollte deren ablehnende Haltung zu einer Übernahme der Haftung für etwaige Nebenwirkungen nicht akzeptieren. Zwei Monate lang war er ohne Bezahlung freigestellt, bis die Impfpflicht aufgehoben wurde.
Er hält das für diskriminierend und beruft sich dabei auf das EU-Recht, genauer die Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung im Beruf. Das italienische Gericht fragte den EuGH, ob die damalige italienische Impfpflicht für Militärangehörige mit dieser Richtlinie vereinbar war.
Nach Auffassung der Generalanwältin hindern diese Vorschriften EU-Staaten nicht an einer solchen Impfpflicht. Die Richtlinie verbiete Ungleichbehandlungen unter anderem wegen Religion oder Weltanschauung. Die Haltung des Klägers zur Politik der italienischen Regierung oder seine gesundheitlichen Bedenken fielen nicht darunter.
Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich nicht an das Gutachten der Generalanwältin halten, sie orientieren sich aber erfahrungsgemäß oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht veröffentlicht.
In Deutschland hatte das Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2022 Klagen gegen die Coronaimpfpflicht für Soldaten abgewiesen. Es trug der Politik aber auf, die Notwendigkeit regelmäßig zu überprüfen. Im Mai 2024 wurde die Impfpflicht wieder abgeschafft.
Brennpunkte
Gutachten an EuGH: Impfpflicht für Soldaten ist keine Diskriminierung
- AFP - 20. November 2025, 13:49 Uhr
Einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof zufolge dürfen EU-Staaten eine Impfpflicht für ihre Soldaten einführen - auch wenn das deren persönlicher Ansicht widerspricht. Das sei keine Diskriminierung. Ein Urteil ist das noch nicht.
Weitere Meldungen
Eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern aus Serbien darf abgeschoben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach Angaben vom Donnerstag und begründete
MehrNach zahlreichen Schießereien in Berlin gehen die Behörden verstärkt gegen kriminelle Clans vor. Binnen einer Woche seien rund tausend Menschen und 700 Fahrzeuge kontrolliert
MehrDer oberste Staatsanwalt Spaniens ist in einem vielbeachteten Prozess am Donnerstag wegen Verletzung des Justizgeheimnisses zu einem vorübergehenden Berufsverbot und einer
MehrTop Meldungen
Mit unerwartet starken Geschäftszahlen hat der US-Technologieriese Nvidia Befürchtungen vor dem Platzen einer möglichen Spekulationsblase im Bereich Künstlicher Intelligenz
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zieht Konsequenzen aus der Debatte um Verquickungen geschäftlicher und politischer Aktivitäten und
MehrDer asiatische Onlinehändler Shein, der kürzlich einen ersten dauerhaften Laden in Paris eröffnet hat, bekommt weiter starken Gegenwind in Frankreich: Mehrere Handelsverbände
Mehr














