Koblenz (dts Nachrichtenagentur) - Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Identitätskontrolle eines Reisenden an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt.
Der Kläger, der im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken reiste, wurde von der Bundespolizei auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 einer verdachtsunabhängigen Identitätskontrolle unterzogen. Er klagte daraufhin mit der Begründung, die Grenzkontrollen verstießen gegen den Schengener Grenzkodex, da die Bundesrepublik Deutschland deren Wiedereinführung und Verlängerung nicht ausreichend begründet habe.
Die Koblenzer Richter gaben dem Kläger recht und stellten fest, dass die Identitätsfeststellung am Grenzübergang rechtswidrig war. Nach den einschlägigen Vorschriften dürfe die Bundespolizei zwar die Identität einer Person zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs feststellen, dies gelte jedoch nur, wenn die Binnengrenzkontrollen unionsrechtskonform wiedereingeführt oder verlängert worden seien. Die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze im Zeitraum vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025 sei jedoch unionsrechtswidrig gewesen.
Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes erlaube einem Mitgliedstaat die Wiedereinführung oder Verlängerung von Binnengrenzkontrollen nur unter außergewöhnlichen Umständen, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ernsthaft bedroht sei. Die Beklagte habe ihren Beurteilungsspielraum verletzt, da sie die Bedrohungslage nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage bewertet habe. Zudem habe sie nicht ausreichend dokumentiert, dass es sich um eine plötzliche Entwicklung handele, die eine Verlängerung der Kontrollen rechtfertige. Gegen das Urteil wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.
Brennpunkte
Gericht: Kontrolle an deutsch-luxemburgischer Grenze rechtswidrig
- dts - 27. April 2026, 12:45 Uhr
.
Weitere Meldungen
Weil er einen Trinkhalm abgeleckt und diesen dann in einen Orangensaft-Automaten zurückgesteckt haben soll, muss sich ein französischer Jugendlicher in Singapur vor Gericht
MehrWegen der Planung eines islamistischen Anschlags in Berlin muss sich seit Montag ein 23-jähriger Syrer vor dem Landgericht der Hauptstadt verantworten. Der Angeklagte habe sich
MehrVier Jahre nach einem tödlichen Vorfall mit einer mit Drogen versetzten Champagnerflasche in Bayern ist der wegen der Tat angeklagte Mann freigesprochen worden. Das Landgericht
MehrTop Meldungen
Nürnberg (dts Nachrichtenagentur) - Die Verbraucherstimmung in Deutschland gibt infolge des Iran-Kriegs abermals nach. Die Erwartungen der Verbraucher sänken aktuell noch
MehrMünchen (dts Nachrichtenagentur) - Die Stimmung in der deutschen Exportwirtschaft hat sich etwas verbessert. Die Ifo-Exporterwartungen stiegen im April auf +0,1 Punkte, nach -0,7
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Die geplante Senkung der Luftverkehrssteuer zum 1. Juli wird laut der Vorsitzenden des Tourismusausschusses des Bundestages, Anja Karliczek
Mehr














