Das KI-Unternehmen OpenAI hat einen Markenstreit in der Europäischen Union vorläufig verloren. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch eine Entscheidung des Markenamts EUIPO. Demnach muss die Wortmarke unter anderem für bestimmte Software und Cloud-Dienste nicht eingetragen werden. (Az. T-555/25)
Das EUIPO argumentierte, dass diese nicht gut genug von anderen Angeboten zu unterscheiden seien. Denn zumindest ein großer Teil des englischsprachigen Publikums verstehe unter dem Begriff OpenAI, dass etwas mit frei zugänglicher künstlicher Intelligenz (KI) funktioniere. Zu einem späteren Zeitpunkt wollte das Markenamt aber noch einmal prüfen, ob die Marke womöglich durch Benutzung Unterscheidungskraft für diese Waren und Dienstleistungen erlangt habe.Â
OpenAI klagte vor dem EU-Gericht, das nun gegen das Unternehmen entschied. Gegen Urteile des EU-Gerichts kann noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden. OpenAI ist vor allem durch seinen Chatbot ChatGPT bekannt.
Technologie
KI-Firma OpenAI verliert Markenstreit vor EU-Gericht
- AFP - 15. Juli 2026, 13:53 Uhr
Das KI-Unternehmen OpenAI hat einen Markenstreit in der Europäischen Union vorläufig verloren. Das EU-Gericht bestätigte eine Entscheidung des Markenamts EUIPO. Demnach muss die Wortmarke unter anderem für bestimmte Software nicht eingetragen werden.
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