25 Jahre nach der Tötung einer Frau in München ist der Ehemann des Opfers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I sprach ihn des heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag in der bayerischen Landeshauptstadt mitteilte.
Die 28 Jahre alte Frau war im Februar 2000 stranguliert in ihrer Wohnung gefunden worden. Ihr Ehemann und Vater ihrer vier Kinder, von dem sie sich drei Jahre zuvor getrennt hatte, geriet schnell unter Tatverdacht. Dieser konnte aber von den Ermittlern damals nicht erhärtet werden. 2023 meldete dann ein Zeuge verfahrensrelevante Informationen, die zur Festnahme des Manns führten.Â
Nach den Feststellungen des Gerichts war der Mann gemeinsam mit einem unbekannten Täter in die Wohnung seiner Ehefrau eingedrungen, für die er sich einen Schlüssel besorgt hatte. Sie töteten die Frau und versuchten, einen Suizid vorzutäuschen.
Laut Gericht war die Ehe der beiden von den Familien in der Türkei arrangiert worden. Die Getötete kam zu dem Angeklagten nach Deutschland und lebte dort mit der Familie des Manns als eine Art Haussklavin, die Gewalt und Unterdrückung erlebte. Schließlich flüchtete sie in ein Frauenhaus und bekam später mit ihren Kindern eine eigene Wohnung. Der Angeklagte konnte sich nicht mit der Trennung abfinden und sah dies als Angriff auf seine Ehre und die Ehre der Familie.
Aus Sicht der Kammer handelte der Angeklagte aus narzistisch geprägter Wut und Verärgerung über die Verletzung seiner Ehre und über die neue Beziehung seiner Frau. Ein Suizid wurde laut Gericht durch einen rechtsmedizinischen Sachverständigen ausgeschlossen. Zudem wurden Haare des Angeklagten neben der Leiche gefunden, obwohl dieser die Wohnung angeblich nie betreten hatte.
Brennpunkte
25 Jahre nach der Tat: Ehemann von getöteter Frau in München verurteilt
- AFP - 17. Oktober 2025, 14:52 Uhr

25 Jahre nach der Tötung einer Frau in München ist der Ehemann des Opfers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I sprach ihn des heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig.
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