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"Versklavt": Lange Haft wegen Vergewaltigung und Missbrauchs von Stieftöchtern

  • AFP - 7. Oktober 2025, 13:37 Uhr
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Figur von Justitia
Bild: AFP

Wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs seiner Stieftöchter hat das Landgericht Görlitz einen 40-Jährigen zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er habe die ältere Tochter seiner Lebensgefährtin regelrecht versklavt und vermarktet, so das Gericht.

Wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs seiner Stieftöchter ist ein 40-jähriger Mann vom Landgericht Görlitz zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Die Jugendkammer sprach ihn am Dienstag der Vergewaltigung in 25 Fällen, des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 34 Fällen und des Betrugs in 233 Fällen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zudem wurde die Einziehung von 100.000 Euro angeordnet.

Der Angeklagte habe die ältere Tochter seiner Lebensgefährtin regelrecht "versklavt" und "vermarktet", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Laut Anklage vollzog der 40-Jährige seit November 2020 nicht nur selbst sexuelle Handlungen an der heute 22-Jährigen, sondern verlangte von ihr auch, sogenannte Gangbangs mit fremden Männern in einem Waldstück und auf Autobahnparkplätzen vorzunehmen. In einem Fall seien sechs Männer über das Opfer "hergefallen", hieß es in der Urteilsbegündung. Der Beschuldigte filmte diese Handlungen demnach. 

Der 40-Jährige entzog seiner Stieftochter laut Anklage die Geldkarten, kontrollierte ihre Freizeitaktivitäten und ihre Kontakte in sozialen Netzwerken. Er habe absoluten Gehorsam verlangt und die Absicht verfolgt, sie als Sexsklavin zu halten. Zwischen September 2022 und Ende 2024 vollzog er zudem sexuelle Handlungen an seiner zweiten Stieftochter, die heute 18 Jahre alt ist. 

Zudem erstellte er laut Staatsanwaltschaft im Namen der älteren Stieftochter bei Twitter und diversen Erotikportalen Profile, um mit männlichen Nutzern in Kontakt zu treten. Diesen stellte er sexuelle Kontakte in Aussicht und brachte sie dazu, Geld auf das Konto seiner Stieftochter zu überweisen.

Es sei auszuschließen, dass die Geschädigte die sexuellen Handlungen freiwillig über sich ergehen ließ, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe stets Druck ausgeübt, beispielsweise durch das Androhen der Sperrung von Social Media-Accounts. Er habe über das Geld der Geschädigten verfügt und diese vollständig dominiert. 

Der 40-Jährige sitzt seit April 2025 in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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