Wirtschaft

BGH-Urteil: Ex-VW-Chef Martin Winterkorn droht höhere private Haftung

  • AFP - 30. September 2025, 13:33 Uhr
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Der frühere VW-Chef Martin Winterkorn und der frühere Chef der VW-Tochter Audi, Rupert Stadler, müssen nun doch noch mit einer weitergehenden privaten Haftung für den VW-Dieselskandal rechnen.

Der frühere VW-Chef Martin Winterkorn und der frühere Chef der VW-Tochter Audi, Rupert Stadler, müssen nun doch noch mit einer weitergehenden Haftung für den VW-Dieselskandal rechnen. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe kommen zudem auf die Haftpflichtversicherung des VW-Konzerns wohl höhere Forderungen zu. Die Zustimmung der Aktionärsversammlung zu entsprechenden Haftungsvergleichen hob der BGH teilweise auf. (Az. II ZR 154/23)

Bei internen Untersuchungen um den 2015 bekannt gewordenen Dieselskandal war der VW-Konzern zu dem Ergebnis gekommen, dass Winterkorn und Stadler ihre Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt hatten. Im Juli 2021 billigte die Hauptversammlung mit großer Mehrheit Haftungsvergleiche mit ihnen sowie mit einer vom Konzern für seine Führungskräfte abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Winterkorn sollte demnach 11,2 Millionen Euro selbst zahlen und Stadler 4,1 Millionen Euro, die Versicherung weitere rund 270 Millionen Euro.

Auf die Klage von Aktionärsvereinigungen erklärte der BGH die notwendige Zustimmung der Aktionärsversammlung zu dem Vergleich mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nun für komplett nichtig. Aus der Tagesordnung für die Hauptversammlung sei nicht hervorgegangen, dass der über die 270 Millionen Euro hinausgehende Verzicht des VW-Konzerns gegenüber der Versicherung sich auf sämtliche amtierende und ausgeschiedene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder beziehen sollte.

Hinsichtlich Winterkorn und Stadler soll das Oberlandesgericht (OLG) Celle nochmals prüfen, ob der VW-Vorstand bei der Hauptversammlung dem Fragerecht der Aktionäre ausreichend nachgekommen ist. Konkret geht es um eine Frage nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Ex-Manager. Der Vorstand hatte hierzu erklärt, diese würde nicht annähernd ausreichen, um die gegen sie gerichteten Haftungsforderungen zu begleichen.

Konkrete Auskunft bekamen die Aktionäre aber nur hinsichtlich der Einkünfte, nicht aber zu den Vermögen von Winterkorn und Stadler. Das OLG soll daher prüfen, ob die Aktionäre damit, gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren Auskünften und Unterlagen, die finanzielle Leistungsfähigkeit der beiden ausreichend beurteilen konnten.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wertete das Karlsruher Urteil als "großen Erfolg für den Aktionärsschutz und die Aktienkultur" und als höchstrichterliche "Positionierung für Transparenz".

Ein VW-Sprecher teilte mit, der Konzern werde nun mit den Beteiligten über die Folgen des Urteils beraten. Die Gründe für die Vergleiche seien allerdings weiter gültig. Daher wolle der Konzern "die 2021 getroffenen Vereinbarungen erneut abschließen". Weitere Forderungen insbesondere gegenüber der Versicherung würden bis auf Weiteres nicht geltend gemacht.

Der Dieselskandal war im September 2015 bekannt geworden. VW räumte damals ein, bei den Dieselmotoren von elf Millionen Autos der Marken Volkswagen, Seat, Audi und Skoda eine Software verbaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid auf dem Prüfstand senkte, nicht aber im Straßenverkehr. Bis zur Hauptversammlung 2021 waren dem Konzern wegen des Skandals Kosten von etwa 32 Milliarden Euro entstanden.

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