Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Dienstag (11.30 Uhr) um eine Klage Marokkos gegen Presseberichterstattung. Marokko will erreichen, dass zwei Medien nicht mehr über den Verdacht schreiben, dass der marokkanische Geheimdienst mithilfe der Spionagesoftware Pegasus ausländische Politiker ausgespäht habe. Die Frage ist, ob ein fremder Staat solche Ansprüche gegenüber deutschen Medien überhaupt geltend machen kann. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)
Eine Recherche von 17 internationalen Medien ergab 2021, dass die Telefone von hunderten Journalisten, Politikern und Menschenrechtsaktivisten in verschiedenen Ländern überwacht worden waren. Marokko gibt an, die Pegasus-Software nicht gekauft zu haben. Das Land klagte gegen "Zeit online" und die "Süddeutsche Zeitung" und argumentiert damit, dass seine Staatenwürde verletzt sei. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klagen keinen Erfolg. Nun verhandelt der BGH höchstrichterlich.
Brennpunkte
BGH verhandelt über Klage Marokkos gegen deutsche Medien in Pegasus-Affäre
- AFP - 11. November 2025, 04:11 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über eine Klage Marokkos gegen Presseberichte. Marokko will, dass Medien nicht mehr über den Verdacht schreiben, dass sein Geheimdienst mit der Spionagesoftware Pegasus ausländische Politiker ausgespäht habe.
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