Ein Urteil gegen zwei Polizisten aus Berlin, die einen Autofahrer einer fingierten Verkehrskontrolle unterzogen und dabei willkürlich festhielten, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision der Beamten gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Berlin zurück, wie er am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Das Landgericht hatte sie im Februar wegen Nötigung und Freiheitsberaubung zu je neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Rechtsfehler gab es dabei laut BGH nicht.
Laut Landgericht hatten die Beamten im Juli 2023 einen Autofahrer auf der Berliner Stadtautobahn angehalten und dessen Fahrzeug durchsucht. Dabei hielten sie den Geschädigte für etwa zwölf Minuten fest. Zweck und Hintergründe der willkürlichen Verkehrskontrolle, die außerhalb der Dienstzeit der Angeklagten stattfand, blieben in dem Prozess unklar.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Beamten ursprünglich unter anderem wegen schweren Raubes angeklagt. Sie ging davon aus, dass die beiden Männer im Auto des Geschädigten mehrere zehntausend Euro fanden und diese an sich nahmen. Das Landgericht sprach sie von diesem Vorwurf aber frei. Die Aussage des Autofahrers wertete es als unglaubwürdig.
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Fingierte Kontrolle auf Autobahn: Urteil gegen Polizisten aus Berlin rechtskräftig
- AFP - 16. Oktober 2025, 12:14 Uhr

Ein Urteil gegen zwei Polizisten aus Berlin, die einen Autofahrer einer fingierten Verkehrskontrolle unterzogen, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision der beiden Beamten zurück.
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