Politik

Prozess gegen sieben mutmaßliche Linksextremisten ab 4. November in Dresden

  • AFP - 8. Oktober 2025, 14:10 Uhr
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Saal in Oberlandesgericht Dresden
Bild: AFP

Vor dem Oberlandesgericht Dresden startet im November ein Prozess gegen sieben Verdächtige aus dem Umfeld der 2023 verurteilten Linksextremistin Lina E., die in Deutschland Angriffe auf Neonazis verübte. Laut Gericht wurde das Hauptverfahren eröffnet.

Vor dem Oberlandesgericht Dresden startet am 4. November ein Mammutprozess gegen sieben Verdächtige aus dem Umfeld der 2023 verurteilten Linksextremistin Lina E., die in Deutschland Angriffe auf Neonazis verübte. Das Oberlandesgericht Dresden eröffnete nach Angaben vom Mittwoch das Hauptverfahren gegen die sieben mutmaßlichen Linksextremisten. Für den umfangreichen Prozess vor dem Staatsschutzsenat sind Verhandlungstage bis Juli 2027 anberaumt.

Die Generalbundesanwaltschaft wirft den sieben Angeklagten vor, einer kriminellen linksextremistischen Gruppe angehört zu haben, die um den Jahreswechsel 2017/2018 gegründet worden war. Demnach lehnten die Mitglieder den demokratischen Rechtsstaat ab - einschließlich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und des staatlichen Gewaltmonopols.

Die überregional vernetzte Gruppe soll über mehrere Jahre hinweg gewaltsame Angriffe gegen Menschen verübt haben, die ihrer Ansicht nach der rechten Szene angehörten. Die Aktionen seien in der Regel intensiv vorbereitet worden. Die Vorwürfe gegen die Angeklagten umfassen unter anderem gefährliche Körperverletzung, versuchter Mord, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Zwei der Angeklagten wird darüber hinaus Diebstahl mit Waffen zur Last gelegt.

E. hatte sich der Gruppe im Jahr 2018 angeschlossen und war in den folgenden Jahren an drei Überfällen auf Mitglieder der rechtsradikalen Szene und einem Angriff auf einen Kanalarbeiter beteiligt, den die Gruppe irrtümlicherweise als Neonazi identifizierte. Die Opfer wurden teils schwer verletzt.

Im Mai 2023 wurde E. wegen Mitgliedschaft und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie gefährlicher Körperverletzung vom Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im vergangenen März.

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