Weitere Streiks an den deutschen Flughäfen im Tarifkonflikt für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste sind vorerst wohl nicht zu befürchten: Im Schlichtungsverfahren haben Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter eine Einigungsempfehlung erreicht, wie die Parteien am Freitag mitteilten. Es sei eine "für beide Seiten tragfähige Lösung gefunden" worden, erklärte Schlichterin Yvonne Sachtje. Die Tarifparteien müssen der Empfehlung noch zustimmen - dies sei "für den Beginn der kommenden Woche" geplant.
Bodenverkehrsdienste sind an Flughäfen unter anderem für den Check-in und die Gepäckabfertigung sowie die Arbeit auf dem Vorfeld zuständig; beschäftigt sind deutschlandweit rund 30.000 Menschen.Â
Die Gewerkschaft Verdi hatte eine Übernahme des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst gefordert; Streit mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) gab es vor allem wegen der Laufzeit. Verdi rief für den 10. März zum Warnstreik an 13 Flughäfen auf, mehr als 560.000 Passagiere konnten ihre Flüge nicht antreten.
Die Schlichtungsempfehlung sieht nun vor, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen auf die Bodenverkehrsdienste zu übertragen - darin vorgesehen ist eine Laufzeit bis Ende März 2027. Ab April 2025 sollen die Löhne in zwei Stufen um 5,8 Prozent steigen. Zudem sollen Zulagen für Schichtarbeit eingeführt werden; es soll zwei Sonderzahlungen von je 200 Euro für dieses und das kommende Jahr geben, außerdem einen zusätzlichen Urlaubstag.Â
Wird die Schlichtungsempfehlung angenommen, wären weitere Streiks der Bodenverkehrsdienste für die kommenden beiden Jahre vom Tisch, wie Schlichterin Sachtje betonte. Flugreisende könnten "mit einem reibungslosen Flugbetrieb rechnen".Â
Wirtschaft
Tarifstreit bei Bodenverkehrsdiensten auf Flughäfen: Einigung in der Schlichtung
- AFP - 25. April 2025, 16:25 Uhr

Weitere Streiks an den deutschen Flughäfen im Tarifkonflikt für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste sind vorerst wohl nicht zu befürchten: Im Schlichtungsverfahren haben Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter eine Einigungsempfehlung erreicht.
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