Nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen haben sich die EU-Staaten in der Nacht zum Samstag auf ihre Fischereiquoten für das Jahr 2026 geeinigt. Wie der EU-Rat mitteilte, sieht die Einigung teilweise deutliche Veränderungen der zulässigen Fangmengen vor: So einigten sich die Mitgliedstaaten für die ersten sechs Monate des Jahres auf eine 70-prozentige Senkung der Obergrenze für Makrelen.
Die Verhandlungen zwischen den 27 Mitgliedsländern hatten in diesem Jahr besonders lange gedauert. Nach zwei Verhandlungstagen war eine Nachtsitzung bis in die frühen Morgenstunden des Samstags nötig.Â
Der Makrelenfang im Nordatlantik war einer der am stärksten umstrittenen Punkte der Verhandlungen. Hintergrund ist der drastische Rückgang der dortigen Makrelenbestände. Wissenschaftler warnen, dass sich die Population in einem kritischen Zustand befindet, in dem ihre Fortpflanzung nicht mehr gesichert ist.
Die EU wirft vor diesem Hintergrund insbesondere dem nicht zur EU gehörenden Norwegen vor, die wissenschaftlichen Empfehlungen zu ignorieren und zu große Mengen zu fischen. Wie die EU-Kommission mitteilte, laufen zum Makrelenfang die Gespräche mit den Nicht-EU-Atlantik-Anrainern Norwegen, Island, Färöer-Inseln und Großbritannien weiter.
Erstmals seit rund 40 Jahren konnte sich zudem Irland nicht auf die sogenannten "Haager Präferenzen" berufen, die dem Land für bestimmte Fischarten höhere Fangquoten sichern. Deutschland organisierte gemeinsam mit Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Polen eine Sperrminorität gegen deren Anwendung.
Für Fischarten, deren Bestände sich zuletzt erholt hatten, beschlossen die EU-Minister Erhöhungen: So darf im kommenden Jahr im Golf von Biskaya eine um 54 Prozent größere Menge an Kaisergranaten (Langustinen) gefangen werden.
Wirtschaft
Minister der EU-Staaten einigen sich auf Fischereiquoten für 2026
- AFP - 13. Dezember 2025, 12:45 Uhr
Nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen haben sich die EU-Staaten auf ihre Fischereiquoten für das Jahr 2026 geeinigt. Wie der EU-Rat mitteilte, sieht die Einigung teilweise deutliche Veränderungen der zulässigen Fangmengen vor.
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