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Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen schürt Debatte um Wehrpflicht

  • AFP - 6. April 2026, 16:13 Uhr
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Bundeswehrsoldaten bei einer Übung
Bild: AFP

Eine Wehrdienst-Regel zur Genehmigung von Auslandsreisen hat die Diskussion um die Wehrpflicht wieder angeheizt. BSW und Linke etwa warnten vor einem Zusammenhang der Regelung mit der Einführung einer Wehrpflicht.

Eine Wehrdienst-Regel zur Genehmigung von Auslandsreisen hat die Diskussion um die Wehrpflicht wieder angeheizt. BSW und Linke warnten vor einem Zusammenhang der Regelung mit der Einführung einer Wehrpflicht. Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Erndl (CSU) entgegnete: "Es ist nicht so dramatisch wie teilweise dargestellt." Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, bezweifelte ebenfalls die Darstellung, dass aktuell eine Genehmigungspflicht bestehe.

Auslöser war ein Bericht der "Frankfurter Rundschau" zu der Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen für Aufsehen gesorgt. Demnach müssen sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte durch die seit Jahresbeginn geltende Wehrdienstreform grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen. 

"Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen", bestätigte ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums der Nachrichtenagentur AFP. "Hintergrund und Leitgedanke dieser Regelung ist eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung." 

Der Sprecher erklärte aber auch: "Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen." Durch neue Verwaltungsvorschriften solle klargestellt werden, "dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist", betonte der Sprecher.

Der Passus im neuen Gesetz zeige, "dass die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht längst beschlossene Sache in der Regierung ist", sagte hingegen BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht am Sonntag und forderte den Rücktritt von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). "Dass sich Männer Auslandsaufenthalte bei der Bundeswehr genehmigen lassen müssen, erinnert an DDR- und Mauerzeiten, mit Demokratie und freiheitlicher Grundordnung hat das nichts zu tun."

Die Linke bezeichnete das Wehrgesetz als "handwerklich schlecht". Die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen, Sara Nanni, forderte Klarheit von Seiten der Bundeswehr: "Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben", sagte sie der "Welt". Der politische Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Yannick Kiesel sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), es werde "die Basis für eine vollständige Wehrpflicht geschaffen". 

Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Beschlossen worden war eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe. Die Entscheidung für den Wehrdienst soll freiwillig bleiben, sofern angestrebte Personalziele erreicht werden. Hintergrund der Reform waren neue Nato-Vorgaben angesichts der erhöhten Bedrohung durch Russland. 

CSU-Politiker Erndl verteidigte die umstrittene Regelung für Auslandsaufenthalte. "Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz haben wir die Wehrerfassung wieder eingeführt und an verschiedenen Stellen Vorsorge für den Fall getroffen, dass wir zu einer Wehrpflicht zurückkehren", sagte Erndl dem Portal Politico. Dazu gehöre auch, dass längere Auslandsaufenthalte "grundsätzlich angezeigt beziehungsweise genehmigt werden müssen". 

Der Wehrdienst sei aber weiterhin freiwillig, sagte Erndl weiter. "Damit kann die Genehmigungspflicht entweder zu einer Meldepflicht werden oder man setzt die Genehmigung grundsätzlich voraus, so dass der Aufwand für betroffene Bürger minimal sein wird."

SPD-Politiker Fechner sagte der "Welt", der entsprechende Paragraph sei über 60 Jahre alt und durch das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz von 2025 gar nicht geändert worden. "Diese Vorschrift bezieht sich ausdrücklich nur auf die Situation einer bestehenden Wehrpflicht, die ja aber gerade nicht eingeführt wurde". Er fügte hinzu, es sei gut, "dass das Verteidigungsministerium - obwohl die Vorschrift klar ist - zeitnah eine Verwaltungsvorschrift erlassen wird, wonach wegen nicht bestehender Wehrpflicht keine Genehmigungspflicht längerer Auslandsaufenthalte besteht".

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