Anderthalb Jahre nach dem Mord an einem obdachlosen Mann am Leipziger Hauptbahnhof ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte auch die verhängte Sicherungsverwahrung gegen den Täter, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht der sächsischen Stadt hatte ihn wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (Az. 5 StR 308/25)
Der vielfach vorbestrafte Täter war wenige Tage vor dem Mord im April 2024 aus der Strafhaft entlassen worden. Er schlief zusammen mit anderen obdachlosen Menschen in einem Container am Hauptbahnhof. Wie das Gericht in seinem Urteil im Januar feststellte, trat und schlug er sein Opfer. Er habe auch einen Mitbewohner geschlagen, als dieser ihn zusammen mit zwei anderen Männern stoppen wollte.
Das Opfer war nach den Misshandlungen bereits wehrlos, als der Täter es dem Urteil zufolge fesselte und schließlich eine halbe Stunde lang mit einem Kabel strangulierte. Nach dem Mord bedrohte er einen Bekannten mit Gewalt und zwang ihn so dazu, bei der Beseitigung der Leiche und der Spuren zu helfen.
Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte mit der Tat seine Aggression an dem Opfer ausleben wollte, das er nicht mehr als Menschen, sondern nur noch als Objekt sah. Er habe sich so abreagieren wollen. Die Tat wurde als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet.
Zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe entschied das Gericht, dass der Mörder in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden soll. Damit kommt er nach der Verbüßung seiner Strafe nicht frei, sondern wird in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht.Â
Nur gegen die Sicherungsverwahrung wandte sich der Angeklagte an den BGH. Dieser überprüfte das Urteil, fand aber keine Rechtsfehler. Das Leipziger Urteil wurde rechtskräftig.
Brennpunkte
Mord an obdachlosem Mann in Leipzig: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil
- AFP - 27. Oktober 2025, 12:34 Uhr
Anderthalb Jahre nach dem Mord an einem obdachlosen Mann am Leipziger Hauptbahnhof ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte auch die verhängte Sicherungsverwahrung gegen den Täter.
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