Mit einer Motorsäge hat eine Frau im bayerischen Münchberg ein Holzkreuz in einer Kirche beschädigt. Die Polizei sei am Mittwochabend wegen der randalierenden 55-Jährigen alarmiert worden, teilten die Beamten in Bayreuth am Donnerstag mit. Demnach hatte die Frau ein großes Kreuz der Stadtkirche Peter und Paul in der oberfränkischen Stadt mit einer kleinen Motorsäge angesägt.
Noch vor dem Eintreffen der Beamten konnten Kirchenmitarbeiter die 55-Jährige daran hindern, das Kreuz vollständig durchzusägen. Die offenbar psychisch kranke Frau wurde in ein Bezirkskrankenhaus eingewiesen. Sie erwartet ein Strafverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Am Sockel des Kreuzes entstand ein Schaden von mindestens tausend Euro.
Brennpunkte
Frau in Bayern sägt mit Motorsäge an Kirchenkreuz
- AFP - 23. Oktober 2025, 11:33 Uhr

Mit einer Motorsäge hat eine Frau im bayerischen Münchberg ein Holzkreuz in einer Kirche beschädigt. Die offenbar psychisch kranke 55-Jährige habe das Kreuz der Kirche mit der Motorsäge angesägt, teilte die Polizei in Bayreuth mit.
Weitere Meldungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat Abschiebungen von nicht als besonders hilfsbedürftig geltenden alleinstehenden jungen männlichen Flüchtlingen nach Griechenland gebilligt.
MehrEin 84-Jähriger ist in Niederbayern unter seinen eigenen Traktor geraten und tödlich verletzt worden. Der Mann war am Montagvormittag mit seinem Traktor in einem Wald nahe
MehrWegen zu Unrecht beantragter Corona-Schnellkredite in Millionenhöhe hat das Landgericht München I vier Angeklagte zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht
MehrTop Meldungen
Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen die EU-Kommission erstmals ausdrücklich zu Gegenmaßnahmen gegen Chinas Exportblockaden
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Wirtschaftsministerium hat am Mittwochabend eine Krisensitzung wegen drohender Produktionsausfälle durch die Nexperia-Krise mit betroffenen
MehrFür den Abschluss einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung gibt es keine steuerliche Unterstützung. Ein Abzug der Beiträge als Sonderausgaben ist verfassungsrechtlich nicht
Mehr