Finanzen

Urteil: Keine steuerliche Unterstützung für private Pflegezusatzversicherung

  • AFP - 23. Oktober 2025, 11:51 Uhr
Bild vergrößern: Urteil: Keine steuerliche Unterstützung für private Pflegezusatzversicherung
Figur von Justitia
Bild: AFP

Für den Abschluss einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung gibt es keine steuerliche Unterstützung. Ein Abzug der Beiträge als Sonderausgaben ist verfassungsrechtlich nicht geboten, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied.

Für den Abschluss einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung gibt es keine steuerliche Unterstützung. Ein Abzug der Beiträge als Sonderausgaben ist verfassungsrechtlich nicht geboten, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. X R 10/20)

Er wies damit ein Ehepaar aus Hessen ab. Sie hatten jeweils eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, um im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckte Kosten abzusichern.

Die Eheleute trugen dies in die gemeinsame Steuererklärung ein. Das Gesetz sieht eine Berücksichtigung der Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung nur im Rahmen der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung vor. Die Beiträge für die private Zusatzversicherung berücksichtigte das Finanzamt daher nicht.

Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilte der BFH. Von einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sah er daher ab.

Zur Begründung erklärten die Münchener Richter, der Gesetzgeber habe die gesetzlichen Pflegeversicherungen "bewusst und in verfassungsrechtlich zulässiger Weise lediglich als Teilabsicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit ausgestaltet". Dadurch nicht gedeckte Ausgaben müssten Pflegebedürftige aus ihren Einkünften oder ihrem Vermögen aufbringen.

Dementsprechend bestehe für den Gesetzgeber keine verfassungsrechtliche Pflicht, auch die über das Teilleistungssystem hinausgehenden Leistungen steuerlich zu fördern und insoweit mitzufinanzieren, urteilte der BFH. Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums erfordere lediglich, dass der Staat diejenigen Beiträge für Pflegeversicherungen steuerlich freistellen müsse, die der Gesetzgeber als verpflichtende Vorsorge ansehe. Dies sei bei einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung nicht der Fall.

Weitere Meldungen

KfW streicht bis 2029 jede zehnte Stelle in Entwicklungsbank

Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) - Die staatliche Förderbank KfW baut in ihrer Entwicklungsbank rund jede zehnte Stelle ab. Bis 2029 sollen etwa hundert Jobs wegfallen,

Mehr
Tourismus-Koordinator pocht auf Gastro-Steuersenkung

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Christoph Ploß, Koordinator der Bundesregierung für maritime Wirtschaft und Tourismus, fordert ein Einlenken der Bundesländer beim Streit um

Mehr
Union warnt nach Steuerschätzung vor nachlassenden Reformbemühungen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Angesichts der etwas erhöhten Prognose der Steuerschätzer hat die Union davor gewarnt, Abstriche bei den Bemühungen um Reformen und

Mehr

Top Meldungen

EU-Regierungschefs drohen China wegen Exportblockade mit Sanktionen

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen die EU-Kommission erstmals ausdrücklich zu Gegenmaßnahmen gegen Chinas Exportblockaden

Mehr
Bundesregierung will in Nexperia-Krise vermitteln

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Wirtschaftsministerium hat am Mittwochabend eine Krisensitzung wegen drohender Produktionsausfälle durch die Nexperia-Krise mit betroffenen

Mehr
Merz macht sich "allergrößte Sorgen" um Arbeitsplätze in Europa

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat nachdrücklich "schnelle Entscheidungen" der EU zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gefordert. "Ich

Mehr