Nach einer von Wahn getriebenen Tötung eines Manns mit mehr als 70 Messerstichen muss ein 50-Jähriger aus Baden-Württemberg dauerhaft in die Psychiatrie. Das Landgericht Konstanz ordnete mit Urteil vom Dienstag die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Beschuldigte handelte demnach im Zustand der Schuldunfähigkeit.
Der 50-Jährige tötete im Januar einen 36-jährigen Mann in dessen Wohnung in Konstanz mit 72 Messerstichen. Laut Anklage soll er dabei von dem Wahn geleitet worden sein, die Leber des Opfers herausschneiden und verzehren zu müssen, um so wieder über seine eigenen Gedanken verfügen zu können. Dazu kam es am Ende nicht.
Täter und Opfer hatten demnach zuvor Sex. Aus aus Sicht des Beschuldigten habe dies dazu geführt, dass das Opfer seine Gedanken habe lesen können. Auch sei der Beschuldigte bei der Tat von der wahnhaften Idee geleitet worden, sich so von seiner Homosexualität befreien zu können.
Die Staatsanwaltschaft ging von einer schweren psychischen Erkrankung aus und beantragte in dem Sicherungsverfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dem folgte das Gericht.
Brennpunkte
Mann mit mehr als 70 Messerstichen getötet: Angeklagter muss in Psychiatrie
- AFP - 21. Oktober 2025, 12:54 Uhr

Nach einer von Wahn getriebenen Tötung eines Manns mit mehr als 70 Messerstichen muss ein 50-Jähriger aus Baden-Württemberg dauerhaft in die Psychiatrie. Das entschied das Landgericht Konstanz.
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