Wegen falscher Angaben während einer Leichenschau ist eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Potsdam sprach die 55-Jährige am Donnerstag der versuchten Strafvereitelung in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung schuldig, wie ein Gerichtssprecher in der Brandenburger Landeshauptstadt mitteilte.Â
Laut Anklage war die Frau als stellvertretende Pflegedienstleiterin in einer Pflegeeinrichtung im brandenburgischen Michendorf tätig. Bei einer Leichenschau gab sie demnach gegenüber einem Arzt an, ein verstorbener Bewohner, der an amyotropher Lateralsklerose (ALS) litt, habe sich vermutlich verschluckt. Tatsächlich soll er aber gestorben sein, weil sein Beamtungsgerät sorgfaltswidrig bedient wurde.Â
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese war davon ausgegangen, dass die Angeklagte den Arzt dazu bringen wollte, eine natürliche Todesart zu vermerken, um Ermittlungen zu verhindern. Die Verteidigung hatte eine geringere Geldstrafe beantragt.Â
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Pflegerin aus Brandenburg wegen falscher Angaben bei Leichenschau verurteilt
- AFP - 2. Oktober 2025, 15:41 Uhr

Wegen falscher Angaben während einer Leichenschau ist eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Potsdam sprach sie der versuchten Strafvereitelung und Falschbeurkundung schuldig.
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