Fernbusunternehmen dürfen nicht damit werben, die umweltfreundlichsten Verkehrsmittel zu sein. Das hat nach Angaben des Umweltbundesamt (UBA) der Bundesgerichtshof auf eine Klage des Amtes hin entschieden. Geklagt hatte diese auf Ersuchen einer belgischen Behörde, das beklagte Unternehmen ist ein deutsches.
Das UBA erkennt in dem Urteil eine Signalwirkung für Werbung mit Umweltaussagen, die weit über die Verkehrsbranche hinausreicht. Wenn Unternehmen mit Nachhaltigkeitsversprechen werben, müssten die Verbraucher sich darauf verlassen können, dass diese auch stimmen – so die Behörde.
Das UBA stellt regelmäßig selbst Umweltbilanzen für verschiedene Verkehrsmittel auf. In der aktuellen Version liegt der Fernbus hinsichtlich der Umweltkosten (Euro pro Personenkilometer) hinter Fahrrad und Fußverkehr, aber vor dem Schienenverkehr.
Motor
Umweltbundesamt - BGH untersagt Fernbus-Werbung
- Holger Holzer/SP-X - 26. Februar 2025, 15:49 Uhr

Das Umweltbundesamt feiert einen Erfolg im Kampf gegen „Greenwashing“. Gegner war ein Fernbusunternehmen.
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