Finanzen

Neues Inkasso-Gesetz: Auswirkungen auf die Branche

  • Redaktion - 30. September 2021
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Viele Inkassounternehmen suchen intensiv nach Lösungen. @ Unsplash, @lebrvn

Ab Oktober ist die Inkasso-Branche mit einem neuen Gesetz konfrontiert, das von der Bundesregierung verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt wurde. Es trifft Inkasso-Unternehmen hart, weil es den Begriff Inkasso neu definiert und Anwältinnen und Anwälten größere Freiheiten in Sachen Erfolgshonorar einräumt. Durch das neue Gesetz könnten Forderungsmanagement-Unternehmen bis zu einem Drittel ihrer Einnahmen wegbrechen. Eine Konsolidierung der Branche scheint hier vorprogrammiert zu sein.

Warum war eine neue Gesetzgebung notwendig?

Es sind nationale wie europäische Belange, die die Bundesregierung dazu veranlassten, die Gesetzgebung zu verändern. Mit dem neuen Gesetz sollen Widersprüche zwischen dem Inkassorecht des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) einerseits und dem in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) grundgelegten Anwaltsrecht ganz beseitigt bzw. abgemildert werden.

Die bisherige Situation stellte sich so dar, dass es Legal Tech-Unternehmen erlaubt war, Erfolgshonorare zu vereinbaren und Verfahren für ihre Kunden so zu finanzieren, dass ihnen kein Kostenrisiko entsteht. Anwältinnen und Anwälte hingegen hatten bisher keine Erlaubnis, solche Honorare zu verlangen. Aus diesem Grund wichen manche Anwaltschaften bewusst auf die Inkassolizenz nach dem RDG aus. Gemäß dem neuen Gesetz ist es zukünftig auch Anwältinnen und Anwälten gestattet, ein Erfolgshonorar im Inkassobereich zu erheben. Dadurch erhalten sie zudem die Möglichkeit der Finanzierung von Verfahren im Bereich außergerichtliches Inkasso sowie im Rahmen gerichtlicher Mahnverfahren.

Eine Neuregelung war zudem notwendig, weil deutsche Gesetze dem europäischem Recht entsprechen und mit diesem kohärent sein müssen. Es bedurfte also übereinstimmender Regelungen.

Was das neue Inkasso-Gesetz verändert

Es sind vor allem drei Veränderungen, die den Inkasso-Unternehmen zu schaffen machen werden und neue Lösungsansätze verlangen.

Zunächst wird der Inkasso-Begriff neu definiert. Im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) gehören zur Einziehung von Forderungen nur die rechtliche Überprüfung sowie die Beratung (siehe § 2 Abs. 2 RDG). Sollen weitergehende rechtliche Dienstleistungen angeboten werden, sind sie nur zulässig, wenn sie als Nebenleistung der eigentlichen Hauptleistung zu rechtfertigen sind, für die weder komplexe Erwägungen noch eine besondere Verschwiegenheit notwendig sind (siehe § 5 RDG).

Einen großen Widerspruch beseitigt das neue Inkasso-Gesetz beim Erfolgshonorar. Zukünftig dürfen nicht nur Inkasso-Unternehmen ein solches für Geldforderungen bis zu 2.000 Euro erheben, sondern auch Anwaltschaften (allerdings ohne Möglichkeit der Verfahrensfinanzierung). Voraussetzung ist allerdings, dass es sich nicht um sogenannte Kindschaftssachen handelt, für diese sowie für unpfändbare Forderungen darf weiterhin kein Erfolgshonorar berechnet werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Mandanten sind in Zukunft für die Vereinbarung eines Honorars unerheblich.

Darüber hinaus wurden die Bedingungen für eine Registrierung als Inkasso-Dienstleister verschärft. Zukünftig gibt es höhere Ansprüche im Bereich der Sachkunde, und den zuständigen Regierungsbehörden wird die Prüfung erleichtert (Grundlage ist § 2 RDG). Insgesamt wurde das Registrierungsverfahren intensiviert, wodurch es Tatbestandswirkung entfaltet.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch neue Informationspflichten für Legal Tech-Portale samt Regeln für Fremdgelder und Vergütungsvereinbarungen noch besser geschützt werden. Aus all den Veränderungen, die das neue Inkasso-Gesetz mit sich bringt, erwächst für die betroffenen Dienstleister im Inkasso-Bereich die Notwendigkeit, sich neu aufzustellen. Verschiedenen Schätzungen zufolge werden sich die Einnahmen durch die neuen „Wettbewerber“ um bis zu 30 Prozent reduzieren.

Mögliche Lösungen für die Inkasso-Branche

Inkassounternehmen suchen intensiv nach Lösungen. Ein Kölner Inkasso-Startup hat diesen Bedarf erkannt und hilft nun alteingesessenen Branchenkollegen, neue Geschäftsbereiche zu erschließen und damit ihr Überleben zu sichern.

Die mit dem neuen Inkasso-Gesetz auftauchenden Probleme hat Spezialisten wie Demondo auf den Plan gerufen. Die Dienstleistungen sollen vor allem die Zielgruppe der Inkassounternehmen unterstützen.

Unternehmen können zentralisiertes Forderungsmanagement, Payment weltweit, Order to Cash und Invoice to Cash, Dauerschuldverhältnisse sowie internationales Forderungsmanagement in Anspruch nehmen. Darüber hinaus fungieren Unternehmen wie Demondo häufig als Payment Provider, also als Zahlungsabwickler im Auftrag ihrer Kunden. Vor allem beim internationalen Forderungsmanagement müssen die alteingesessenen Inkasso-Unternehmen häufig passen. Ihnen fehlt meistens das notwendige Netzwerk und auch das Know-how.

Die Bearbeitung offener Forderungen kostet Unternehmen viel Zeit und personelle Ressourcen, die sich an anderer Stelle effizienter einsetzen ließen. Darum kann die Übertragung des Forderungsmanagements an einen Spezialisten sinnvoll sein. Die von Unternehmen wie Demondo angebotenen Dienstleistungen setzen für den Kunden Zeit- und Personalressourcen frei.

Für Inkassodienstleister ist es existenziell, dass sie auf verschiedenste Zahlungsarten zurückgreifen können, da so Zahlungsvorgänge beschleunigt werden. Auf der Plattform von Demondo finden sich über 200 Zahlarten. Die können vom Inkasso-Unternehmen sozusagen als White-Label-Lösung in das eigene Angebot mit aufgenommen werden. Der große Vorteil besteht darin, dass Schuldner dazu neigen, ausstehende Forderungen rascher zu begleichen, wenn sie für die Überweisung bekannte Zahlmethoden nutzen können.

Alle Zahlungsarten lassen sich per Link oder QR Code in eine Rechnung oder Mahnung einbauen. Sogar per E-Mail kann man sie an den Schuldner versenden. Dank Digitalisierung wird der bisherige Industriestandard der einfachen Überweisung zunehmend obsolet.

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