Lifestyle

Ärger mit falschen Rechnungen

  • Ralf Loweg/wid - 9. September 2020, 11:41 Uhr

Zahlreiche Verbraucher haben schon einmal eine Rechnung mit unberechtigten Forderungen erhalten. Eine Telefonrechnung mit Posten, die nicht der eigenen Nutzung entsprechen, kann ebenso im Briefkasten oder E-Mail-Postfach landen, wie eine Mahnung von einer unbekannten Firma. Was kann man dagegen tun?


Zahlreiche Verbraucher haben schon einmal eine Rechnung mit unberechtigten Forderungen erhalten. Eine Telefonrechnung mit Posten, die nicht der eigenen Nutzung entsprechen, kann ebenso im Briefkasten oder E-Mail-Postfach landen, wie eine Mahnung von einer unbekannten Firma. Was kann man dagegen tun?

Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de verweist in solchen Fällen auf den Hinweis der Verbraucherzentrale: "Nutzer sollten abhängig vom Absender der Rechnung beziehungsweise Mahnung unterschiedlich auf die falschen Forderungen reagieren."

Geht es etwa um Rechtsstreitigkeiten mit einem seriösen Unternehmen, mit dem eine Vertragsbeziehung besteht, sollte schnellstmöglich schriftlich auf die Forderung geantwortet werden, um den Fehler zu beheben. Allerdings ist es wichtig, die korrekt abgerechneten Entgelte zu bezahlen. Alles was darüber hinaus geht, sollten Verbraucher jedoch zurückhalten.

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid ist schnelles Handeln gefragt, denn bereits zwei Wochen nach Eingang des Schreibens, können Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid beantragen. Nutzer sollten daher sofort schriftlich Widerspruch gegen die Forderung einlegen.

Anders sieht es jedoch bei Forderungen unseriöser Unternehmen aus. Mit den verschiedensten Methoden werden Verbraucher dazu gebracht, Geldbeträge zu überweisen, obwohl sie wissentlich keine Leistung bestellt oder einen Vertrag abgeschlossen haben.

Wer in die Falle tappt und bedrohlich klingende Anwaltsschreiben oder Inkasso-Forderungen erhält, sollte weder bezahlen noch "sicherheitshalber" eine Kündigung des vermeintlichen Vertrags abschicken. Solche unseriösen Firmen belassen es zudem oft auch bei der Drohung und ziehen nicht vor Gericht.

Betroffene, die auf Nummer sicher gehen wollen, können die Forderung des Inkasso-Unternehmens beispielsweise mithilfe eines Musterbriefs der Verbraucherzentrale schriftlich zurückweisen. Des Weiteren sollte ein Nachweis über den angeblich abgeschlossenen Vertrag eingefordert werden.

Weitere Meldungen

Philosoph Jürgen Habermas gestorben

Starnberg (dts Nachrichtenagentur) - Der Philosoph Jürgen Habermas ist tot. Er starb am Samstag im Alter von 96 Jahren in Starnberg, teilte der Suhrkamp-Verlag mit. Habermas

Mehr
Norbert Himmler als ZDF-Intendant wiedergewählt

Mainz (dts Nachrichtenagentur) - Norbert Himmler bleibt ZDF-Intendant. Auf der Sitzung des Fernsehrats am Freitag erhielt er im ersten Wahlgang die notwendige Mehrheit. Einen

Mehr
Iran-Krieg: IEA will 400 Millionen Barrel Öl aus Reserve freigeben

Paris (dts Nachrichtenagentur) - Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Paris: Iran-Krieg: IEA will 400 Millionen Barrel Öl aus

Mehr

Top Meldungen

Krankenkassen fordern Senkung von Arzneimittelpreisen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Deutschlands Krankenkassen haben Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zum Eingreifen gegen immer höhere Arzneimittelpreise aufgefordert. "Die

Mehr
Söder plant bayerischen Alleingang bei Mini-Atomkraftwerken

München (dts Nachrichtenagentur) - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert einen grundlegenden Kurswechsel beim deutschen Atomausstieg und plant den Bau moderner

Mehr
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident will Steuersenkung auf Benzin

Magdeburg (dts Nachrichtenagentur) - Mit Blick auf die gestiegenen Spritpreise an den Tankstellen fordert Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) die Bundesregierung

Mehr