Eine rechtsextreme Bewerberin hat keinen Anspruch auf eine Lehrerausbildung. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag in Bautzen und wies damit die Beschwerde einer Antragstellerin zurück, mit der diese eine Zulassung zum Referendariat für das Lehramt am Gymnasium erreichen wollte. (2 B 264/26)
Die Bewerberin war zunächst zum Referendariat ab August zugelassen worden, danach wurden Hinweise eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue bekannt. Eine Überprüfung der Frau durch das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz ergab nach Gerichtsangaben, dass diese unter anderem zwischen 2022 und 2025 regelmäßig an Veranstaltungen des rechtsextremen Instituts für Staatspolitik (IfS) teilgenommen habe und damit eine Gruppierung unterstütze, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge.
Das Landesamt für Schule und Bildung nahm daraufhin den Zulassungsbescheid zurück. Einen dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Dresden Anfang September ab. Auch die Beschwerde der Frau vor dem OVG hatte keinen Erfolg. Die Einschätzung des Landesamts für Schule und Bildung sei nicht zu beanstanden, teilte das OVG mit.
Es verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ein Mindestmaß an Verfassungstreue erforderlich sei. Das gilt nach Auffassung des Senats insbesondere für Studienreferendare im Vorbereitungsdienst für das Lehramt, bei dessen Ausübung sich schulpflichtige Kinder und Jugendliche deren Einfluss nicht entziehen können.
Die Zweifel des Landesamts an der Verfassungstreue der Bewerberin seien daher berechtigt. Diese Zweifel begründeten sich aus der wiederholten Anwesenheit bei Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften IfS, die nach Angaben der Frau einen familiären Anlass gehabt hätten. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Brennpunkte
OVG Sachsen: Kein Anspruch auf Lehrerausbildung für rechtsextreme Bewerberin
- AFP - 21. September 2026, 15:11 Uhr
Eine rechtsextreme Bewerberin hat keinen Anspruch auf eine Lehrerausbildung. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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