Eine Große Anfrage mit 1090 Fragen an die Landesregierung gilt nicht als "kurz und bestimmt" - und ist damit unzulässig. Das entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig am Donnerstag. Die Linksfraktion im Landtag hatte damit keinen Erfolg in dem von ihr begonnenen Rechtsstreit. Das Gericht wies den Antrag zurück, eine Verletzung ihres parlamentarischen Fragerechts festzustellen.Â
Bei den Fragen ging es um Datenschutz bei der Übermittlung und dem automatisierten Abruf von Daten aus dem Melderegister. Die sächsische Verfassung sieht vor, dass Große Anfragen kurz und bestimmt sein müssen, definiert das aber nicht näher mit einer bestimmten Zahl von Fragen. Auf diese Regelung berief sich die Landesregierung, als sie die Fragen nicht beantwortete.
Das Gericht sah sich den Einzelfall an. Es kam zu dem Schluss, dass die Anfrage offensichtlich die Grenzen des Merkmals "kurz" überschreite. Denn sie ziele auf die "umfassende Erhebung einer offenen und fortlaufenden Datenübermittlung mit täglich mehreren tausend Anfragen von öffentlichen Stellen ab", wie das Gericht nun erklärte.
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1090 Fragen an die Regierung sind zu viel: Linke in Sachsen verliert Rechtsstreit
- AFP - 2. Juli 2026, 14:52 Uhr
Eine Große Anfrage mit 1090 Fragen an die Landesregierung gilt nicht als 'kurz und bestimmt' - und ist damit unzulässig. Das entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig am Donnerstag.
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