Nach einer tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung in einem Berliner Mehrfamilienhaus hat die Staatsanwaltschaft einen Schornsteinfeger und einen Hausmeister angeklagt. Den Männern werde fahrlässige Tötung vorgeworfen, teilte die Anklagebehörde in der Hauptstadt am Montag mit. Sie sollen Mängel an der Gasheizungsanlage im Keller des Wohnhauses nicht beanstandet beziehungsweise diese nicht ordnungsgemäß überwacht haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die Verbrennungsluftöffnungen für die Heizungsanlage zu klein, zudem fehlte ein Verbindungsrohrstück zwischen Heizkessel und Abgasrohr. Dazu kam eine Loch in der Decke des Heizungskellers, das bei dem tödlichen Zwischenfall im Februar 2022 die Ausbreitung des Kohlenmonoxids in das darüberliegende Haus begünstigte.
Eine 24-Jährige starb damals in ihrer Erdgeschosswohnung, drei weitere Bewohner des Hauses mussten in einem Krankenhaus behandelt werden. Die Anklage gegen den 69-jährigen Schornsteinfeger und den 60-jährigen Hausmeister erfolgte am Amtsgericht Tiergarten. Es muss die Anklage zunächst prüfen und über die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden.
Laut Anklageschrift soll der Schornsteinfeger die vorschriftswidrigen Luftöffnungen und das Loch in der Kellerdecke bei einer Kontrolle im Jahr 2020 nicht beanstandet und die Anlage trotzdem freigegeben haben. Dem Hausmeister wird vorgeworfen, die Heizung bei einem Kontrollgang kurz vor dem Unglück im Februar 2022 nicht ordnungsgemäß überprüft zu haben. Er hätte die Anlage demnach wegen des fehlenden Rohrstücks abschalten müssen. Beide Angeklagten bestritten die Vorwürfe, hieß es.
Kohlenmonoxid ist ein geruchsloses Gas, das bei Verbrennungsprozessen entsteht. Es kann tödliche Vergiftungen verursachen, wenn es sich in geschlossenen Räumen unbemerkt ansammelt. Laut Staatsanwaltschaft dringt es auch durch Mauerwerk, Beton und andere gängige Baustoffe.
Brennpunkte
Tödliche Kohlenmonoxidvergiftung: Schornsteinfeger und Hausmeister angeklagt
- AFP - 22. Juni 2026, 10:59 Uhr
Nach einer tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung in einem Wohnhaus in Berlin hat die Staatsanwaltschaft einen Schornsteinfeger und einen Hausmeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie sollen nicht auf Mängel an einer Heizungsanlage reagiert haben.
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