Politik

Ende der Riester-Rente: Bundestag beschließt Reform der privaten Altersvorsorge

  • AFP - 27. März 2026, 10:36 Uhr
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Bundestag in Berlin
Bild: AFP

Der Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition entschied das Parlament am Freitag, die Riester-Rente ab 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell abzulösen.

Der Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition entschied das Parlament am Freitag, die Riester-Rente ab 2027 durch ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell abzulösen. Dazu soll insbesondere ein leicht verständliches Standardprodukt mit gedeckelten Verwaltungskosten eingeführt werden, das Geringverdienern den Einstieg in die private Vorsorge erleichtern soll.

Gegen die Pläne der Regierungskoalition stimmte die Linkspartei. Grüne und AfD enthielten sich. Nun muss sich noch der Bundesrat mit der Reform befassen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte kurz vor der Abstimmung, die Reform sei "ein wirklicher Meilenstein". Mit ihr werde die private Altersvorsorge für kleinere Einkommen und Familien attraktiver gemacht. Sie lohne sich nun "wirklich ab dem ersten Euro", betonte der Minister. 

Vorgesehen ist die Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantievorgaben, bei dem etwa in Fonds oder andere Anlageklassen investiert werden kann. Altersvorsorgeverträge sollen künftig auch als einfacheres, sogenanntes Standardprodukt abgeschlossen werden können. Dieses soll von einem öffentlichen Träger angeboten werden. Die genaue Ausgestaltung muss noch über eine Verordnung geregelt werden.

Bei der Grundzulage gibt es ab dem Start der reformierten Riester-Rente 2027 für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat dazu, bis zu einer Höhe von 360 Euro. Bei einem Sparbeitrag von 360 Euro bis 1800 Euro im Jahr gibt es noch 25 Cent staatliche Förderung je Euro. Der Kinderzuschlag von 300 Euro im Jahr kann bereits ab einem Sparbeitrag von 25 Euro im Monat erreicht werden. 

Die Kosten aller Standarddepots über die gesamte Vertragslaufzeit sollen auf ein Prozent der Effektivkosten gedeckelt sein. Neu ist auch die Aufnahme von Selbstständigen in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen.

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