Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Denn für rezeptflichtige Medikamente darf bei Patienten nicht geworben werden. Es handelt sich also um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten beim Arzt auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)
Die Verschreibung von medizinischem Cannabis bleibt auch nach dem BGH-Urteil weiter möglich. Es dürfen aber keine einseitigen Empfehlungen dafür verbreitet werden. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen Bloomwell, ein Vermittlungsportal für Arzttermine.Â
Das Heilmittelwerbegesetz enthält ein Werbeverbot: Für rezeptpflichtige Medikamente darf nur bei Ärzten, Apotheken und Händlern geworben werden, nicht bei Patienten. Die gesetzliche Lage bei medizinischem Cannabis könnte sich allerdings ohnehin bald ändern. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant bereits strengere Regeln.
Der Geschäftsführer von Bloomwell, Niklas Kouparanis, sah "positive und negative Aspekte" an dem Urteil. Es sei Rechtssicherheit geschaffen worden, sagte er in Karlsruhe. Er sprach von einem "ganz klaren Zeichen an die Politik, dass unser Rechtssystem funktioniert und dass es keine neuen Gesetzesanpassungen braucht."Â
Verlierer seien Bürgerinnen und Bürger, in deren Informationsrechte eingegriffen werde, indem "es nicht mehr so viele Informationen online zu finden geben wird." Kouparanis verwies darauf, dass die Internetseite von Bloomwell bereits nicht mehr so aussehe wie zum Zeitpunkt der Klage; es seien kaum Änderungen notwendig.
In einem anderen Fall setzte der BGH am Donnerstag das Verfahren aus und legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen vor. Es geht um eine Internetseite, welche die Vermittlung von Arztterminen unter anderem bei Erektionsstörungen anbietet. Die Ärzte sitzen in Irland. Für eine Diagnose füllen Patienten einen Fragebogen aus, es gibt kein persönliches Treffen oder Telefonat. Die Ärzte können Privatrezepte ausstellen und diese an eine kooperierende Apotheke weiterleiten, welche die verschriebenen Mittel verschickt.
Das deutsche Heilmittelwerberecht verbietet die Werbung für eine Fernbehandlung durch Ärzte in einem anderen EU-Land, wenn die Behandlung nicht den in Deutschland anerkannten fachlichen Standards entspricht. Der BGH will wissen, ob das mit der im Europarecht verankerten Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Nach der EuGH-Entscheidung verhandelt er weiter über den Fall. Ein Termin für ein Urteil der europäischen Richterinnen und Richter ist noch nicht bekannt.
Wirtschaft
Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis
- AFP - 26. März 2026, 10:17 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht. Die Verschreibung von Cannabis ist aber weiter möglich.
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