Bei Bundestags- oder auch Landtagswahlen können mögliche Störungen beim Versand der Briefwahlunterlagen an Bürgerinnen und Bürger im Ausland nicht zu einer Verschiebung der Rücksendefrist führen. Betroffenen bleibt nur eine nachträgliche Anfechtung der Wahl, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschied. (Az. 2 BvR 334/25)
Es wies damit einen wahlberechtigten Deutschen ab, der in der Schweiz lebt. Bei der Bundestagswahl 2025 war er in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen eingetragen. Diese hatte nach eigenen Angaben die Briefwahlunterlagen am 7. Februar 2025 an die richtige Adresse in der Schweiz versandt. Bis zwei Tage vor der Wahl kamen sie dort jedoch nicht an.
Der Mann meint, viele im Ausland lebende Wählerinnen und Wähler hätten die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten. Die Bundeswahlleiterin oder die Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen hätten daher eine „Störung“ bei der Beförderung der Wahlbriefe feststellen müssen. Nach der Bundeswahlordnung können dann unter bestimmten Voraussetzungen auch verspätet zurückkommende Wahlbriefe noch mitgezählt werden.
Doch diese Klausel betreffe nur eine Störung beim Rücklauf der Wahlbriefe, stellte das Bundesverfassungsgericht nun klar. Eine Fristverlängerung bei einem zu langen Postlauf der Briefwahlunterlagen auf dem Weg von den Wahlämtern zu den Briefwählern sehe die Verordnung nicht vor.
Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen hatten die Karlsruher Richter nicht. "Bei der Wahl handelt es sich um ein Massenverfahren, das zügig durchgeführt werden und zeitnah zur Feststellung des Wahlergebnisses führen muss", heißt es zur Begründung in ihrem Beschluss. Die Möglichkeiten für Rechtsbehelfe vor einer Wahl seien daher sehr begrenzt. Rechtsschutz sei daher auch hier nur durch eine Anfechtung nach der Wahl möglich.
Brennpunkte
Karlsruhe weist Beschwerde wegen verzögerten Versands von Briefwahlunterlagen ab
- AFP - 16. Februar 2026, 14:02 Uhr
Bei Bundes- oder auch Landtagswahlen können mögliche Störungen beim Versand der Briefwahlunterlagen an Bürgerinnen und Bürger im Ausland nicht zu einer Verschiebung der Rücksendefrist führen.
Weitere Meldungen
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat einen 71 Jahre alten Mann wegen Volksverhetzung zum Landgericht München II angeklagt. Er war demnach eine Art Influencer für Neonazis
MehrEin 72-Jähriger hat im niedersächsischen Hameln mutmaßlich seine fünf Jahre jüngere Ehefrau getötet. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag in Hannover mitteilten,
MehrBeirut (dts Nachrichtenagentur) - Die Massenflucht im Libanon infolge der israelischen Angriffe droht das Land nach Einschätzung von Sozialministerin Haneen Sayed zu
MehrTop Meldungen
Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) - Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland sind im Jahr 2024 um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 137,1 Milliarden Euro
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Die saarländische SPD-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sieht eine mögliche Mehrwertsteuererhöhung skeptisch. "Ich habe dabei ein
MehrMünchen (dts Nachrichtenagentur) - Der Stellenabbau deutscher Unternehmen hat sich im März etwas verlangsamt. "Die Unternehmen planen zwar etwas seltener, Stellen zu streichen",
Mehr














