Am Ende fließen bei den beiden Angeklagten Tränen der Erleichterung: Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 mit fünf Toten hat das Landgericht München II zwei Bahnmitarbeiter am Montag freigesprochen. Den beiden seien keine strafbaren Pflichtverletzungen nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Lenz. Er hoffe für die Anklagten, dass sie nun "beide auch den Frieden finden können". Kritik übte der Richter an der Deutschen Bahn.
Bei dem Unglück waren am 3. Juni 2022 vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge gestorben, 72 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Der Regionalzug auf dem Weg nach München war wegen zwei gebrochenen Schwellen in Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen entgleist. Strafrechtlich verfolgt wurden zunächst mehrere Beschuldigte. Nur der am Vorabend des Unglücks verantwortliche Fahrdienstleiter Andreas M. und der für die Streckenwartung verantwortliche Bezirksleiter Manfred S. kamen aber vor Gericht.
Die beiden Männer erklärten zu Prozessbeginn ihr tiefes Bedauern zu dem Unglück, ein strafbares Verhalten bestritten sie aber. Das Gericht folgte dieser Auffassung. Die Verteidiger der Männer hatten Freisprüche gefordert, die Staatsanwaltschaft hatte hingegen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung eine Verurteilung zu Bewährungsstrafen verlangt. Ob die Staatsanwaltschaft nach den Freisprüchen in Revision geht, ließ die Behörde zunächst offen.
Der Vorsitzende Richter sagte, die Anklage sei im Prozess widerlegt worden. Der Bezirksleiter S. hätte laut der ursprünglichen Anklage den schlechten Zustand der Schwellen erkennen und melden müssen. Der Fahrdienstleiter M. habe die Warnung eines Lokführers wegen eines "Schlenkerers" im Gleis nicht weitergegeben.
Der Vorsitzende Richter sagte, die für eine Verurteilung nötige Pflichtwidrigkeit sei beiden Männern aber nicht nachweisbar gewesen. So seien die gebrochenen Schwellen kaputt gewesen, weil es chemische Prozesse im Beton gegeben habe. Deshalb seien Risse entstanden. "Von außen hat man dieses Rissbild nicht gesehen", sagte der Richter. Dem Bezirksleiter, für den die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert hatte, sei deshalb kein pflichtwidriges Verhalten nachzuweisen.
Im Fall des durch einen Lokführer vor einem "Schlenkerer" gewarnten Fahrdienstleiters nannte der Richter dessen Verhalten einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. M. hätte die Warnung weitergeben müssen. Der an Prostatakrebs leidende Mann hatte angegeben, unmittelbar nach der Meldung als Folge seiner Erkrankung dringend zur Toilette gemusst und über den Toilettengang die Meldung verpasst zu haben.
Trotz des Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht sah das Gericht keinen Anlass für eine Verurteilung. Es sei nämlich davon auszugehen, dass eine Weitergabe des Hinweises nichts am Unfall geändert hätte. So sei "nicht ganz sicher", wo der Lokführer den "Schlenkerer" wirklich wahrgenommen habe. Womöglich sei es eine andere Stelle gewesen.
Aber auch bei einer Streckensperrung wäre nicht sicher gewesen, dass mit einer Sichtkontrolle die fehlerhaften Schwellen zu entdecken gewesen wären. Es sei also "durchaus wahrscheinlich", dass eine Weitergabe der Meldung den Unfall nicht hätte verhindern können.
Schwere Vorwürfe machte der Richter der Deutschen Bahn. So haber ein Vorgesetzter aus dem "Kosmos Bahn" in dem Verfahren die Unwahrheit gesagt und damit eine Strafe für die Angeklagten in Kauf genommen. Formal sehe das System der Deutschen Bahn top aus, es gebe alle möglichen Richtlinien, kritisierte Lenz. In der praktischen Umsetzung funktioniere manches aber nicht richtig.
So sei die Qualitätssicherung und Kontrollmechanismen bei der Bahn "ausbaufähig". "Über punktuelles Maldraufgucken hinaus ist das nicht viel gewesen." Es sei außerdem "ein eigenartiges Bild", wenn spätestens Mitte des Jahres das Budget für Reparaturen aufgebraucht sei. Das mache Kopfschmerz - "genau wie permanente Personalknappheit", sagte der Richter.
Brennpunkte
Freisprüche nach Zugunglück mit fünf Toten bei Garmisch-Partenkirchen
- AFP - 19. Januar 2026, 16:18 Uhr
Im Prozess um das Zugunglück im bayerischen Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten sind die beiden angeklagten Bahnmitarbeiter freigesprochen worden.
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