Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat ein Verfahren gegen vier Angeklagte wegen der Verbrennung von Koranseiten gegen Geldauflagen eingestellt. Insgesamt sollen sie 3400 Euro an wohltätige Zwecke zahlen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Angeklagt waren die vier wegen der gemeinschaftlichen Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen.
Drei von ihnen sollen im August 2022 während einer Versammlung vor dem Islamischen Zentrum an der Außenalster mehrere Seiten aus einem Koran gerissen und verbrannt haben. Anschließend hätten sie mit Füßen drauf getreten. Die vierte Angeklagte habe im Wissen darum währenddessen eine islamkritische Rede gehalten.
Es kam zum Streit mit Gläubigen, die sich zu einem Gottesdienst im Bereich der Moschee aufhielten. Schon vor Prozessbeginn wurde das Verfahren gegen zwei der Angeklagten gegen Geldauflagen von 1000 beziehungsweise 1800 Euro eingestellt. Das Verfahren gegen die anderen beiden Angeklagten wurde dann am Montag gegen Zahlungen von jeweils 300 Euro eingestellt.
Brennpunkte
Prozess um Verbrennung von Koranseiten in Hamburg gegen Geldauflagen eingestellt
- AFP - 19. Januar 2026, 15:59 Uhr
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat ein Verfahren gegen vier Angeklagte wegen der Verbrennung von Koranseiten gegen Geldauflagen eingestellt. Insgesamt sollen sie 3400 Euro für wohltätige Zwecke zahlen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
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