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Voyeuristische Handyaufnahmen: Hubig plant Verbot bis Sommer

  • AFP - 7. November 2025, 10:44 Uhr
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
Bild: AFP

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will bis zum nächsten Sommer ein gesetzliches Verbot voyeuristischer Handyaufnahmen auf den Weg bringen. Ein Vorschlag werde voraussichtlich Anfang 2026 auf dem Tisch liegen, sagte sie im Deutschlandfunk.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will möglichst bis zum nächsten Sommer ein gesetzliches Verbot voyeuristischer Handyaufnahmen auf den Weg bringen. Ein Vorschlag werde voraussichtlich Anfang kommenden Jahres auf dem Tisch liegen, sagte Hubig am Freitag im Deutschlandfunk. Es gehe darum, "dass wir Frauen vor Gewalt schützen wollen, dass sie sich frei bewegen können".

Das Verbot voyeuristischer Aufnahmen ist am Freitag auch Thema bei der Herbsttagung der Justizminister der Länder in Leipzig, an der Hubig teilnimmt. Nordrhein-Westfalen wollte gemeinsam mit Hamburg bei dem Treffen einen entsprechenden Antrag stellen, um Schutzlücken im Strafgesetzbuch zu schließen und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu stärken.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Ministerin dafür sorgen, dass solche heimlich erstellten Aufnahmen künftig strafrechtlich geahndet werden können. "Wir sehen einfach, dass die sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum zunimmt und auch für viele Frauen, auch zum Teil auch Männer, ein echtes Problem geworden ist", sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk.

Es gehe um Fälle wie "jemanden zu bedrängen, Körperteile abzulichten, dauerhaft zu filmen und sich hinterher gegebenenfalls sexuell daran zu erregen". "Wir tüffteln an dieser Norm, weil es ist nicht einfach, soziales Verhalten von wirklich strafwürdigem Verhalten abzugrenzen", sagte Hubig. Wenn es gut laufe, könne das Gesetz "vor der Sommerpause nächstes Jahr" wirksam werden.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), der sich ebenfalls für eine Strafrechtsverschärfung einsetzt, sagte mit Blick auf mögliche Beweisprobleme im WDR, diese gebe es "in vielen Fällen, bei Kinderpornografie, bei Internetbetrug" und anderem. "Das allein darf uns nicht abhalten, solch ein Verhalten, das die Würde, die Scham und die Freiheit der Frauen verletzt, unter Strafe zu stellen."

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