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Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt voraussichtlich ab 10. November

  • AFP - 17. Oktober 2025, 08:29 Uhr
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Vorbereiteter Gerichtssaal mit kugelsicherer Kabine für Angeklagten
Bild: AFP

Der Prozess um den Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg mit sechs Toten und mehr als 300 Verletzten soll voraussichtlich am 10. November beginnen. Das teilte das Landgericht Magdeburg mit.

Der Prozess um den Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg mit sechs Toten soll voraussichtlich am 10. November beginnen. Das teilte das Landgericht Magdeburg am Freitag mit. Der Termin entspreche "vorläufiger Planung", hieß es. Das Gericht ließ die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen den Verdächtigen demnach am Montag zur Hauptverhandlung zu. Details des Ablaufs sollen zwischen den Verfahrenbeteiligten demnach am 4. November in einem nicht-öffentlichen Planungstermin gemeinsam erörtert werden.

Der aus Saudi-Arabien stammende Beschuldigte Taleb A. soll am 20. Dezember vorigen Jahres mit einem Mietwagen über den stark besuchten Weihnachtsmarkt in Magdeburg gefahren sein und zahlreiche Menschen erfasst haben. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, rund 300 Menschen wurden verletzt. Laut Anklage handelte er aus Frust im Zusammenhang mit Rechtsstreits und Behörden.

Die Anklage erging wegen sechsfachen Mordes und 338-fachen versuchten Mordes. Das Gericht erteilte dem Beschuldigten und seiner Verteidigung nach Angaben vom Freitag außerdem den rechtlichen Hinweis, dass nach vorläufiger Bewertung auch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Frage kommt. Dies ist in Prozessen üblich, damit die Verteidigung darauf reagieren kann.

Das Verfahren gegen den 50-jährigen Angeklagten ist ein Mammutprozess unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Unter anderem wegen der großen Zahl an Nebenklägern mietete das Landgericht eigens eine Leichtbauhalle an, in der verhandelt werden soll. In ganz Sachsen-Anhalt gebe es kein Gerichtsgebäude mit der notwendigen Kapazität, hieß es zur Begründung.

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