Das Landgericht Hamburg hat zwei Männer wegen der Lieferung von Elektronik für Drohnen nach Russland zu Haftstrafen verurteilt. Schuldig gesprochen wurden sie wegen banden- und gewerbsmäßiger Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz in zehn Fällen, wie das Gericht am Mittwoch in der Hansestadt mitteilte. Der Hauptangeklagte soll für sechs Jahre und neun Monate in Haft, der Mitangeklagte für drei Jahre und sechs Monate.
Gegen beide wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von insgesamt 63.600 Euro angeordnet. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer zwischen September 2022 und November 2023 Elektrobauteile im Wert von knapp 1,2 Millionen Euro nach Russland geliefert hatten, die für den Bau militärischer Drohnen genutzt werden konnten.
Dabei ignorierten sie wissentlich entsprechende Embargomaßnahmen, welche die Europäische Union angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen hatte. Die Waren wurden über Empfänger in Armenien, China, Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Russland geliefert. Es handelte sich um Dioden, Schaltungen und Transistoren, die auch zum Bau von Militärdrohnen gebraucht werden.
Angeklagt waren die beiden zudem wegen Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Verurteilt wurden sie dafür laut Tenor aber nicht. Ihnen war vorgeworfen worden, mehrere Firmen für Scheingeschäfte betrieben zu haben, um Umsatzsteuern zu hinterziehen.
Brennpunkte
Haftstrafen in Hamburg wegen Lieferung von Elektronik für Drohnen an Russland
- AFP - 1. Oktober 2025, 11:42 Uhr

Das Landgericht Hamburg hat zwei Männer wegen der Lieferung von Elektronik für Drohnen nach Russland zu Haftstrafen verurteilt. Schuldig gesprochen wurden sie wegen gewerbsmäßiger Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, wie das Gericht mitteilte.
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