Bei einem ausgefallenen Flug hat nur der Passagier einen Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten. Nicht derjenige, der sie bezahlt hat. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor. Der Kläger in dem verhandelten Fall hatte für mehrere Personen Tickets für einen Flug gekauft, der von der Airline später annulliert wurde. Daraufhin verlangte er unter Berufung auf die Fluggastrechteverordnung den gezahlten Betrag komplett zurück, was die Fluggesellschaft verweigerte. Zu Recht, wie das Landgericht entschied. Die Erstattung steht demnach dem jeweiligen Fluggast zu, nicht demjenigen, mit dem das Luftfahrtunternehmen einen Beförderungsvertrag geschlossen und der die Tickets bezahlt hat.
Wer Tickets für andere zahlt, geht aber nicht zwangsläufig leer aus. Zum einen kann er sich die Rechte an der Erstattung von seinen Mitpassagieren abtreten lassen. Zum anderen hat er laut dem Portal „RA Online“ unter Umständen auch auf Basis des Beförderungsvertrags einen Anspruch auf Erstattung der Kosten. (Az.: 2-24 T 35/21)
Motor
Recht: Fluggastrechteverordnung - Kein Geld zurück bei Gruppenbuchung
- Holger Holzer/SP-X - 7. Februar 2025, 10:54 Uhr

Wer für Freunde, Familie oder Kollegen Flugtickets bucht, bleibt bei einem Ausfall auf einem Teil der Kosten sitzen. So sieht es zumindest die Fluggastrechteverordnung.
Weitere Meldungen
Volkswagen ist bekannt für seine Vielfalt an Modellen – von Klassikern bis hin zu modernen Fahrzeugen. Wer Ersatzteile sucht, sollte wissen, worauf es ankommt.
Ob
MehrSie stehen in der Garage, betrachten Ihr Auto und denken sich: "Ein frischer Anstrich könnte nicht schaden." Vielleicht hat der Lack schon bessere Tage gesehen, oder Sie
MehrWenn der Motor streikt, stehen viele Autobesitzer vor der Frage, ob sich eine teure Reparatur wirklich lohnt. Doch es gibt eine Alternative: Mehr
Top Meldungen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Ungleichheit der Vermögen in Deutschland hat in den vergangenen Jahren abgenommen. Dennoch sind die Vermögen in Deutschland weiterhin sehr
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll im kommenden Jahr weiterhin 2,9 Prozent betragen, um die
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Ökonom Hans-Werner Sinn fordert, dass die Deutschen mehr arbeiten. "Bei der jährlichen Arbeitszeit steht Deutschland ziemlich am Ende der
Mehr